Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.09.2021

Aktenzeichen: 16 U 189/29

Gegenstand dieses Verfahrens war ein VW Caddy 2.0 TDI. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG zur Zahlung von Restschadensersatz gemäß § 852 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück, obwohl er das Fahrzeug bereits 2014 gekauft und die Klage erst über sechs Jahre später eingereicht hatte. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

16 U 189/20

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Oberlandesgericht Köln

Verkündet am:

29.09.2021

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Restschadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.