Landgericht Bamberg, Urteil vom 26.04.2019, Aktenzeichen 2 O 561/18

In diesem Verfahren ging es um einen SEAT Alhambra 2.0 TDI. Die Volkswagen AG wurde vom Landgericht wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Daher erhielt der Kläger den gesamten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer zurück. Diese Entschädigung berechnete das Gericht auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern.

Der Käufer gibt das Auto im Gegenzug an den Hersteller zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

2 O 561/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Bamberg

Verkündet am:

26.04.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.