Landgericht Siegen, Urteil vom 24.04.2019, Az. 1 O 591/18

Zusammenfassung: In diesem Verfahren vor dem Landgericht Siegen ging es um einen Audi Q3 mit nicht näher bezeichnetem Dieselmotor. Im Ergebnis wurde die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Das bedeutet für den Kläger, dass er den gesamten Kaufpreis zurückerhält. In Abzug gebracht wird jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Die Entschädigung wird anteilig berechnet auf Basis einer angenommenen Gesamtfahrleistung von 275.000 Kilometern. Im Gegenzug gibt der Käufer sein Fahrzeug zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

1 O 591/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Siegen

Verkündet am:

24.04.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.