Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2021

Aktenzeichen: 36 O 65/20

Gegenstand dieses Verfahrens war ein Audi A5 Cabriolet mit 3.0-Liter-Motor. Die Richter verurteilten die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

36 O 65/20

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Audi AG

Gericht:

Landgericht Berlin

Verkündet am:

16.06.2021

Ergebnis:

Die Audi AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.