OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020

Aktenzeichen: 9 U 138/19

Verfahrensgang: Landgericht Köln, 23 O 373/18

Zusammenfassung:

Gegenstand des Urteils ist die Klage eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung von Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung. In dem Verfahren wurde die AXA Private Krankenversicherung zur Rückzahlung von Beiträgen verurteilt.

Grund für die Rückzahlung waren unzulässige Anhebungen der Versicherungsprämie. Die AXA Krankenversicherung hatte den Versicherungsnehmer nicht ausreichend über die Gründe für die Beitragserhöhung informiert.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

9 U 138/19

Betreff:

PKV-Beitragserhöhung

Beklagt:

AXA Versicherung AG

Gericht:

Oberlandesgericht Köln

Verkündet am:

28.01.2020

Ergebnis:

Es wird festgestellt, dass die Beitragserhöhungen der AXA Versicherung unwirksam waren. Die AXA wird daher verurteilt, dem Kläger die Differenz zwischen der ursprünglichen Beitragshöhe und der erhöhten Prämie zurückzuzahlen.