LG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2020

Aktenzeichen: 2-23 O 198/19

Verfahrensgang: Landgericht Frankfurt am Main, 223 O 198/19

Zusammenfassung:

Gegenstand des Urteils ist die Klage eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung von Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung. In dem Verfahren wurde die Barmenia Krankenversicherung AG zur Rückzahlung von Beiträgen verurteilt.

Grund für die Rückzahlung waren unzulässige Anhebungen der Versicherungsprämie. Die Barmenia Krankenversicherung hatte den Versicherungsnehmer nicht ausreichend über die Gründe für die Beitragserhöhung informiert.