Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.07.2020

Aktenzeichen: 9 U 227/19

Die Richter des OLG Köln beurteilten die Beitragsanpassungen der DKV privaten Krankenversicherung als unwirksam. Die DKV wurde daher zur Rückzahlung der Differenz zwischen der erhöhten und der ursprünglichen Prämie verurteilt. Insgesamt wurden dem Kläger 5.245,38 € zugesprochen.

Betroffen waren die Tarife “XL”, “TG 42″ und „KombiMed Kur KKUR”.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

 9 U 227/19

Betreff:

PKV Beitragserstattungen

Beklagt:

DKV Deutsche Krankenversicherung

Gericht:

Oberlandesgericht Köln

Verkündet am:

07.07.2020

Ergebnis:

Die DKV wird verurteilt, dem Kläger überzahlte Beiträge aufgrund unwirksamer Beitragserhöhungen zurückzuzahlen.