Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22.08.2019, Az. 9 O 9246/18

Zusammenfassung: In diesem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ging es um einen VW Golf Comfort TDI. Die Nürnberger Richter verurteilten die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Der Kläger erhält den gesamten Kaufpreis zurück, wobei für die bislang gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern fest. Zusätzlich erhält der Kläger noch sog. Deliktszinsen in Höhe von 4 % auf den Kaufpreis ab Zahlung. Es handelt sich um mehrere Tausend Euro.
Im Gegenzug gibt der Käufer das Fahrzeug zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

9 O 9246/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Nürnberg-Fürth

Verkündet am:

22.08.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.