VW Abgasskandal: Landgericht Bamberg, Urteil vom 22.05.2019, Aktenzeichen: 12 O 720/18

Zusammenfassung: Dieses Verfahren hatte einen VW Touran 2.0 TDI zum Gegenstand. Im Urteil bekam der Kläger Recht, die Volkswagen AG wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Der Kläger erhielt somit den gesamten Kaufpreis zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer. Das Gericht legte bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung eine Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern zugrunde.

Der Käufer gibt im Gegenzug das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

12 O 720/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Bamberg

Verkündet am:

22.05.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.