Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.2019, Az. 2-13 O 4/19

In dem Verfahren ging es um einen Audi A3 Cabrio 2.0 TDI. Die Volkswagen AG als Mutter des Audi-Konzerns wurde zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Der Kläger erhält aufgrund des gewonnenen Prozesses den gesamten Kaufpreis zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene Kilometer. Diesen Wertersatz berechnete das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern. Im Gegenzug musste der Käufer sein Auto zurückgeben.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

2-13 O 4/19

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Ravensburg

Verkündet am:

10.07.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.