Landgericht Trier, Urteil vom 07.05.2019

Aktenzeichen: 5 O 779/18

Gegenstand dieses Verfahrens war ein VW Golf mit EA189-Motor. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

5 O 779/18

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Trier

Verkündet am:

07.05.2019

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.