Landgericht Lüneburg, Urteil vom 17.11.2020

Aktenzeichen: 5 O 56/20

Gegenstand dieses Verfahrens war ein Audi A5 Coupé. Die Richter verurteilten die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 300.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

5 O 56/20

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Audi AG

Gericht:

Landgericht Lüneburg

Verkündet am:

17.11.2020

Ergebnis:

Die Audi AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Gesamtleistung des Fahrzeugs, eines Audi A5, wurde auf 300.000 Kilometer festgelegt.