Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 13.01.2021

Aktenzeichen: 6 O 375/19

Gegenstand dieses Verfahrens war ein Audi Q5 3.0 TDI (Euro 6 plus). Die Richter verurteilten die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese legte das Gericht auf Basis einer Gesamtfahrleistung von 250.000 Kilometern fest.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

6 O 375/19

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Audi AG

Gericht:

Landgericht Mönchengladbach

Verkündet am:

13.01.2021

Ergebnis:

Die Audi AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Der Kaufpreis betrug 37.000 Euro, der Kläger erhält davon rund 31.500 Euro zurück.