Viele Verbraucher sind vom Abgasskandal verunsichert. Wir möchten in unserer mehrteiligen Serie “Die größten Irrtümer im Abgasskandal” darstellen und Klarheit in den Paragraphen-Dschungel bringen.

Viele Verbraucher sind beim Thema Verjährung schlecht informiert. Die Rechte, die man wegen eines Mangels am Fahrzeug hat, verjähren bei einem Neuwagen grundsätzlich nach zwei Jahren.

VW hat aber darauf verzichtet, sich beim Abgasskandal auf die Verjährung zu berufen, zumindest bis zum Ende 2017. Daran müssen die Händler sich allerdings nicht zwingend halten. Viel wichtiger sind aber die Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und Betruges. Das sind Taten, die VW selbst begangen hat, deshalb richten sich die Klagen hier auch gegen VW direkt.

Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt hier mit dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von seinem Schaden und der Person des Schädigers erfährt. Da der Skandal erst 2015 bekannt wurde, haben Geschädigte also bis mindestens Ende 2018 Zeit, Ihre Ansprüche gegenüber VW geltend zu machen.