Der Abgasskandal hat viele Autokäufer hart getroffen. Fest steht dabei, die Manipulationssoftware hat zu erheblichen Wertverlusten geführt. Mit der Entfernung der illegalen Software ist es aber nicht getan. Nach Ansicht von ADAC kann dies zu unabsehbaren Schäden führen. Dazu gehören schnellerer Verschleiß des Motors sowie ein höherer Kraftstoffverbrauch. Es gibt glücklicherweise einige Möglichkeiten, um ohne Schaden aus dem Abgasskandal zu kommen.

Zunächst stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer zu. Dieser ist in erster Linie zur Nachbesserung verpflichtet. In der vom VW-Konzern durchgeführten Rückrufaktion sehen allerdings viele Experten und Gerichte keine zumutbare Nachbesserung.

Wer sich damit nicht zufriedengeben möchte, kann vom Vertrag zurücktreten, den mangelhaften Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Im Gegenzug ist der Käufer allerdings unter Umständen verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Der Rücktritt rechnet sich in der Regel dennoch, da die Nutzungsentschädigung deutlich unter dem erlittenen Wertverlust liegt.

Mit dem Rückabwicklungsrechner auf unserer Webseite können Sie den Wert errechnen, der Ihnen bei einer Rückabwicklung zusteht.

Darüber hinaus stehen Käufern auch Schadensersatzansprüche direkt gegen VW zu. In dem Einsatz der Manipulationssoftware sehen die Gerichte zu Recht einen Betrug. Ein solcher Anspruch führt regelmäßig ebenfalls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Vorteil dieses Anspruches liegt darin, dass er später verjährt als die Gewährleistungsrechte.

Eine weitere, für Verbraucher mit Abstand lukrativste Methode ist allerdings der Widerruf des Finanzierungsvertrages, da hier zumindest bei Verträgen die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Video zum Widerruf von VW-Darlehen.

Es gibt also viele Möglichkeiten, wir beraten Sie gerne zu allen und finden gemeinsam den besten Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Unsere Prüfung und Erstberatung sind, wie gewohnt kostenfrei und unverbindlich. Kommen Sie auf uns zu, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

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