Es gibt spannende Neuigkeiten für zahlreiche Autofahrer. Im Fokus steht dabei die Finanzierung des Kaufs und zwar bei der VW-Bank. Wer nämlich dort ab dem 13.06.2014 ein Darlehen aufnahm, hat heute die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen und damit auch den ganzen Kauf rückabzuwickeln.
Zu diesem Ergebnis kommt das LG Berlin in einem aktuellen Urteil. Grund dafür sind unzureichende Verbraucherinformationen in den Kreditunterlagen. Diese sind entweder unvollständig, widersprüchlich, stellenweise auch verwirrend. Und in diesem Punkt ist das Gesetz streng. Informiert die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über seine gesetzlichen Rechte, hat dieser die Möglichkeit den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss zu widerrufen.
Das besonders Interessante sind hier die Folgen eines solchen Widerrufs und der damit verbundenen Rückabwicklung. Denn hier sieht das Gesetz vor, dass der Käufer die gesamten geleisteten Raten zurückbekommt und im Gegenzug das gebrauchte Auto zurückgibt. Der Vorteil im Verhältnis zu Schadenersatzklagen im Rahmen des Abgasskandals liegt darin, dass der Autokäufer keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten muss. Lediglich die Zinsen für die Finanzierung. verbleiben bei der Bank.
Das Ergebnis ist damit äußerst verbraucherfreundlich. Es läuft praktisch darauf hinaus, dass der Kunde das Auto nahezu kostenfrei nutzen konnte, es nun zurückgeben und sich mit dem wiedergewonnenen Geld ein neues Fahrzeug zulegen darf.
Sicherlich lassen sich hier auch vermittelnde Lösungen mit der VW-Bank finden. Eine spannende Sache, die sicherlich große Wellen schlagen wird. Wenn auch Sie einen Kreditvertrag bei der VW-Bank aufgenommen haben, überprüfen wir gerne, ob auch Ihnen die Möglichkeit eines Widerrufs zusteht.
Kommen Sie auf uns zu, unsere Überprüfung und die Erstberatung sind kostenfrei und unverbindlich.