Restschuldversicherung – „Moderner Kreditwucher“
Dieser Titel stammt aus einem Beitrag der Verbraucherzentrale Hamburg aus dem Jahre 2007 und bringt die berechtigten Vorwürfe auf den Punkt. Restschuldversicherungen sind zumindest im Bereich von Konsumentenkrediten teuer, überflüssig und wegen zahlreicher Ausschlussklauseln häufig wirkungslos. Schon seit Jahren fordern Verbraucherschützer die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf, etwas gegen diese Kreditpraxis zu unternehmen. Bisher leider ohne Erfolg. Das Geschäft mit den Restschuldversicherungen boomt. Wer in der Vergangenheit einen Konsumentenkredit abgeschlossen hat, wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Bank auch mit dem Angebot einer Restschuldversicherung konfrontiert.
Denn die Bank bekommt bei jedem Abschluss nicht nur eine Vermittlungsprovision, häufig gehört die Versicherungsgesellschaft auch zum gleichen Konzern (so etwa bei der Commerzbank und der DLVAG).
Die Kernpunkte in Kürze
Restschuldversicherungen sind oft teuer, überflüssig und wirkungslos
Die Bank bekommt bei jedem Abschluss eine Vermittlungsprovision
Bei Konsumentenkrediten sind die Beiträge im Verhältnis zu den Laufzeiten schlichtweg zu hoch
Der Verbraucher wird über die Höhe der Effektivzinsen im Unklaren gelassen
Widerrufsjoker auch bei Restschuldversicherungen möglich
So gehen wir für Sie vor
Kostenfreie Erstberatung
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten
Aufklärung des Sachverhalts
Sie erläutern uns die Sachlage und stellen uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung
Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten
Wir überprüfen, ob Sie erfolgreich gegen die Bank vorgehen können
Verhandlungen mit der Bank und dem Notar
Wir bemühen uns, die Sache gütlich beizulegen
Verteidigung vor Gericht
Wir setzen Ihre Rechte vor Gericht durch
Restschuldversicherung lohnt sich meistens nicht
Das Komplettschutzpaket einer Restschuldversicherung umfasst Risiken wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall- und Todesfall. Wird der Versicherungsnehmer aufgrund dieser Ereignisse zahlungsunfähig, übernimmt die Versicherung die Raten. Klingt zunächst vernünftig. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich der Abschluss einer Restschuldversicherung jedenfalls bei Konsumentenkrediten nicht lohnt. Im Verhältnis zu den Laufzeiten sind die Beiträge schlichtweg zu hoch. In den meisten Fällen bleibt die persönliche Situation des Kreditnehmers (glücklicherweise) unverändert, das versicherte Risiko tritt regelmäßig nicht ein. Außerdem besteht häufig das Risiko einer Doppelversicherung. Denn viele Kreditnehmer verfügen bereits über eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei entsprechenden Ausfällen greift.
Restschuldversicherung ist zu teuer
Konsumentenkredite sind hoch verzinst. Je nach Zeitpunkt des Abschlusses liegen die ausgewiesenen Effektivzinssätze zwischen 11% und 16%. Diese Zinssätze steigen noch einmal gewaltig, wenn ein Kredit durch eine Restschuldversicherung abgesichert wird. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass der Kreditnehmer die Restschuldversicherung nicht aus eigener Tasche zahlt. Stattdessen wird die Versicherungssumme ebenfalls durch das Darlehen finanziert.
So kann der Gesamtkreditbetrag 35.000,00 € betragen, zur Auszahlung gelangen aber nur 25.000,00 €. Der Rest fließt an die Restschuldversicherung. Das Schockierende dabei ist, dass der Verbraucher zwar nur über 2/3 der eigentlichen Kreditsumme verfügen kann, jedoch für die gesamte Summe die Zinsen zahlen muss.
Eigentlich sollte dieser Umstand durch die Angabe eines höheren Effektivzinses zum Ausdruck kommen. Denn bei der Restschuldversicherung handelt es sich durchaus um Kosten des Darlehens und Kosten sind durch den Effektivzinssatz abzubilden. Weil diese Darstellung unterbleibt, wird der Verbraucher letztlich über die Höhe der Effektivzinsen im Unklaren gelassen. Er nimmt an, dass er etwa 15% Effektivzins zahlen muss, durch die Restschuldversicherung kann dieser Prozentsatz jedoch auf 25% und mehr steigen.
Leider sieht der Bundesgerichtshof diese Praxis als zulässig an, wenn der Abschluss der Restschuldversicherung „auf Wunsch“ des Versicherungsnehmers erfolgt. Die Beratungsrealität spiegelt dies jedoch kaum wieder. Die Bankenmitarbeiter sind bestens auf den Verkauf von Restschuldversicherungen geschult und wissen genau, wie man die „Freiwilligkeit“ herbeiführt.
Widerrufsjoker sticht auch bei Restschuldversicherungen
Es gibt eine Lösung. Enthält Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie diesen auch Jahre nach Abschluss und sogar bei zwischenzeitlicher Ablösung widerrufen. Ein Widerruf führt zur Rückabwicklung des Vertrages und greift auch auf die Restschuldversicherung durch.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung miteinander verbunden sind. Der Widerruf des einen Geschäfts hat deshalb Auswirkungen auf das andere Geschäft. Darüber muss die Bank den Verbraucher belehren. Die Kreditinstitute versäumten es jedoch, den Verbraucher darauf hinzuweisen. Die Folge: Konsumentenkredite mit Restschuldversicherung können widerrufen und rückabgewickelt werden.
Bei noch laufenden Krediten reduziert sich infolgedessen Ihre Restschuld, bei Krediten, die bereits abgelöst sind, steht Ihnen gegen die Bank eine Rückforderung zu. Den Vorteil eines Widerrufs können Sie unkompliziert mit folgendem Online-Rechner berechnen. Der Betrag für die Restschuldversicherung muss allerdings noch subtrahiert oder bei einer Rückforderung addiert werden.
Aktuell
Widerrufsfolgen in Bezug auf das Darlehen
Ein wirksamer Widerruf hat die Auflösung des gesamten Vertragsverhältnisses zur Folge. Die Bank erhält die volle Darlehenssumme zurück und zwar innerhalb von 30 Tagen. Sie sollten daher entweder über freie finanzielle Mittel verfügen oder in der Lage sein, zeitnah eine Anschlussfinanzierung auf die Beine zu stellen. Natürlich werden die bereits geleisteten Raten von der Restschuld abgezogen.
Außerdem stehen der Bank für die Kapitalüberlassung auch Zinsen zu. Allerdings nicht in der vereinbarten Höhe. Dem Darlehensnehmer steht nämlich der Nachweis offen, dass der marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme geringer gewesen ist. Und genau diesen Nachweis kann der Kreditnehmer regelmäßig mithilfe der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank führen.
Als Beispiel kann hier ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm angeführt werden. Dort musste der Verbraucher statt der vereinbarten 14,3 % Zinsen lediglich 8,92 % Zinsen zahlen. Damit kann schon bei der Rückabwicklung des Darlehens eine hohe Ersparnis erzielt werden.
Rückabwicklung bei der Restschuldversicherung
Außerdem muss die Bank nach einem Widerruf die Versicherungsprämien zurückerstatten. Ob sich diese Rückerstattungspflicht auf die gesamten Beiträge oder nur auf einen Teil davon bezieht, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Fair erscheint die folgende Lösung:
Der Versicherungsnehmer hat für die Zeit des Bestehens der Restschuldversicherung, Versicherungsschutz genossen. Diesen muss er sich anrechnen lassen. Aber auch die Bank hat durch die Restschuldversicherung profitiert, da die Zahlungspflichten des Darlehensnehmers gegen Ausfall abgesichert waren. Diese Interessenlage führt etwa nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm und des Landgerichts Berlin dazu, dass die Bank die Versicherungsprämien hälftig rückerstatten muss.
Was Sie tun sollten
Experten empfehlen, die Widerrufsinformation in jedem Fall überprüfen zu lassen. Wir übernehmen dies für Sie kostenfrei und unverbindlich. Gelangen wir zu dem Ergebnis, dass ein Widerruf möglich ist, beraten wir Sie unverbindlich zu weiteren Schritten.