Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING DiBa
Nach Untersuchen der Verbraucherzentrale Hamburg enthielten 86 % der Verträge der ING Diba eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Im Verhältnis zu anderen Banken handelt es sich dabei um die höchste Fehlerquote. Damit können Darlehensnehmer, die bei der ING DiBa zwischen dem 10.06.2010 und dem 13.06.2014 einen Vertrag abgeschlossen haben und falsch über das Widerrufsrecht belehrt wurden, noch heute widerrufen. Der Widerruf ermöglicht eine Umschuldung des alten Vertrages ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können so von den gegenwärtig sehr niedrigen Zinsen profitieren. Neben diesem positiven Effekt können auch Vorteile für die Vergangenheit erzielt werden. Die Bank muss nämlich eine Nutzungsentschädigung dafür zahlen, dass sie mit dem Geld des Kunden arbeiten musste.
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Voraussetzung: Fehlerhafte Belehrung der ING DiBa bei Vertragsschluss
Voraussetzung für die Widerrufsmöglichkeit gegen die ING DiBa ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Im Wesentlichen lassen sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 folgende Fehler in den Widerrufsbelehrungen finden:
- Die Widerrufsinformation im Darlehensvertrag weicht von der im Europäischen Standardisierten Merkblatt ab, das dem Vertrag beiliegt.
- Die Vertragslaufzeit, eine für den Darlehensnehmer wesentliche Information, ist im Vertrag nicht angegeben.
Die folgenden Widerrufsbelehrungen der ING DiBa sind deshalb fehlerhaft: