Mein Fahrzeug ist nicht vom Abgasskandal betroffen. Kann ich mich trotzdem ohne Schaden vom Kaufvertrag lösen?

Ja, zumindest wenn Sie Ihr Fahrzeug im Jahr 2010 oder später erworben haben und zur Finanzierung einen Darlehensvertrag mit der VW Bank oder einer anderen Herstellerbank abgeschlossen haben. Denn dann stehen die Chancen sehr gut, dass Sie vom sogenannten Widerrufs-Joker profitieren können. Kernpunkt ist, dass die Banken es in den meisten Fällen unterlassen haben korrekt über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht zu belehren. In der Folge hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und Betroffene können sich noch heute von Ihren teuren Finanzierungsverträgen lösen und erhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstattet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 14. Juni 2014 gekauft haben, müssen Sie in diesem Fall nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen, sondern können sich für Ihr gebrauchtes Fahrzeug den vollen Kaufpreis auszahlen lassen, ohne Abzüge.

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