Rückgabe bei Fahrzeugdefekt

Hallo,
ist die gerichtlich erwirkte Rücknahme durch VW an die Fahrtüchtigkeit des Autos gebunden oder kann im Zweifel auch ein defektes Fahrzeug zurückgegeben werden? Hintergrund: bei der Verzögerungungspolitik von VW gehen die Autos ja auch irgendwann kaputt, kann ja nicht sein, dass VW dann aus dem Schneider ist…
VG
Dropzy77

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie haben Recht, dass die lange Verzögerung VW in die Karten spielt. Denn das Auto muss noch fahrtüchtig und unbeschädigt oder fachmännisch repariert sein. Schäden am Auto gehen wie die gefahrenen Kilometer zu Lasten des Käufers.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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