VW Tiguan / im April 2018 gebraucht gekauft von privat

Sehr geehrtes Anwalt-Team,

ich habe im April 2018 einen gebrauchten Tiguan gekauft.
Bei der Register der Musterfeststellungsklage habe ich mich letztes Jahr rechtzeitig eingetragen.

Da ich der Meinung bin, dass der erhebliche Wertverlust erst in dem Zeitraum nach dem Kauf entstanden ist, sehe ich den finanziellen Schaden bei mir.

Im Schreiben von VW zur Musterfeststellungsklage liest es sich so, als wenn man den Wagen bis zum 01.Jan 2016 gekauft haben muss, um Ansprüche geltend machen zu können. Das wurde in einem Anruf bei VW auch so wieder gegeben.

Falls eine Abtretungserklärung des Vorbesitzers weiter helfen würde, könnte ich mir vorstellen, dass dieser mir daswohl ausstellen würde.

Sehen Sie Chancen auf einen Erfolg ?

MfG Harry

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich danke Ihnen vielmals für Ihre Kontaktaufnahme. Grundsätzlich kann eine Abtretung des Anspruchs in Frage kommen.
    Ich würde Sie zur weiterführenden Beantwortung der Frage bitten, uns eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de unter Angabe Ihrer Kontaktinformationen zu senden.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert