Wie gehe ich als Betroffener am besten vor?
Zunächst sollte Klarheit darüber herrschen, ob Ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist. Dazu vergleichen Sie einfach die Modellbezeichnung mit unserer Liste betroffener Fahrzeuge oder senden uns eine Kopie des Kaufvertrages beziehungsweise des Darlehensvertrages. Anschließend beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich zu Ihren verschiedenen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den wirtschaftlichen Vorteil auf. Wir werden immer zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen und VW zur Rückabwicklung auffordern. Sollte sich der Konzern weiterhin weigern, den Forderungen seiner Kunden nachzukommen, werden wir Klage bei Gericht einreichen. Hier haben wir für Sie eine Liste der erfolgreichen Urteile im Abgasskandal vorbereitet.
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