Wird meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines anwaltlichen Vorgehens tragen?

Nachdem sich zu Beginn die meisten Rechtsschutzversicherer aufgrund von Mutwilligkeit oder zu geringer Erfolgsaussichten noch geweigert hatten, die Deckung zu erteilen, teils , stellt sich die Lage nun deutlich besser für die Betroffenen dar. Nach den Urteilen des LG Passau (Urt. v. 13.05.2016 – 4 O 131/16) und des LG Essen (Urt. v. 18.05.2016 – 18 O 68/16), dürften es den Versicherungen schwerfallen, die Kostendeckung abzulehnen.

Die bisherigen Deckungsklagen waren zu 100% erfolgreich, so dass wir Betroffenen zu einer Klage gegen Ihre Versicherung oder zur Durchführung des Ombudsmannverfahrens raten. Die Deckungsanfrage zu stellen und mit der Versicherung zu korrespondieren ist Teil unseres kostenfreien Services.

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