Oftmals ja. Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Widerrufsverfahrens übernimmt, hängt aber von der jeweiligen Police ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Verfahrenskosten einspringt, prüfen wir kostenfrei die Versicherungsbedingungen. Auch das Stellen der Deckungsanfrage ist kostenfrei.

In einigen Fällen kommt auch eine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch für die Kosten auf. Hier empfehlen wir derzeit die Allianz Versicherung. Da aber jederzeit Änderungen in den Versicherungsbedingungen eintreten können, rufen Sie uns jedoch am besten zu einem kostenfreien Beratungsgespräch an, bevor Sie die Versicherung abschließen.