Die Krankenkasse lehnen eine Kostenübernahme vehement ab, da sie diese aus eigenen Mitteln aufbringen müssen. Eine Therapie mit einem Vertragstherapeuten wird jedoch von der Kassenärtzlichen Vereinigung getragen und ist damit nicht so kostspielig. Insbesondere seit der Inbetriebnahme der Terminservicestellen im April 2017 lehnen Krankenkassen die Kostenerstattung nach § 13 III SGB V im ersten Schritt flächendeckend ab. Ein Rechtsanwalt begleitet bereits die Antragsstellung, um die Weichen von Anfang an richtig zu stellen. Im Rahmen des Widerspruches kann dieser die Argumente der Krankenkasse meist besser entkräften als der juristische Laie. Spätestens im gerichtlichen Verfahren ist eine fundierte rechtliche Betreuung unerlässlich.
Warum sollte ich die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?
Du bist hier: Startseite1 / Fragen2 / Warum sollte ich die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?
Schnellnavigation
Insolvenzrecht
Bankenrecht
Unternehmensrecht
Verkehrsrecht
Arbeitsrecht
Kontakt
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
Social Media
Hinweis
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).