Die Vorfälligkeitsentschädigung

Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, muss in aller Regel an die Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Denn durch die frühe Rückzahlung entgehen der Bank Zinsvorteile. Es handelt sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung also quasi um eine Strafzahlung, da man den ursprünglich vereinbarten Vertrag nicht einhält.

Bei hohen Sollzinssätzen, wie sie noch bis 2011/2012 üblich waren und einer 10- bis 15jährigen Zinsbindungsfrist können hier beträchtliche Summen zusammenkommen. Vorfälligkeitsentschädigungen in fünfstelliger Höhe sind die Regel.

Wer beispielsweise Anfang 2009 einen Darlehensvertrag mit zehnjähriger Zinsbindungsfrist und einem Sollzinssatz von 3,9 % abgeschlossen hatte, monatlich 1.000,00 € in Raten zahlt und heute noch eine Restschuld von 150.000,00 tilgen muss, müsste bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 20.000,00 € bezahlen.

Das ist auch der Grund, warum die meisten Verbraucher ihre alten, hochverzinsten Kreditverträge „durchziehen“ und nicht umschulden, obwohl die Zinsen im Moment so niedrig sind wie noch nie.