Patienten, die unter physischen Krankheiten leiden, müssen ihre Kräfte gut einteilen. Die Wartelisten vieler psychotherapeutischer Praxen sind so voll, dass häufig mehr als sechs Monate Wartezeit in Kauf genommen werden müssen. Dennoch wird den Betroffenen von den Krankenkassen abverlangt, sich unter kräftezehrenden Bedingungen um einen Therapieplatz zu bemühen – obwohl dies laut dem Sozialgericht Berlin die Aufgabe der Krankenkasse wäre. Kostenerstattungsverfahren werden mit pauschalisierenden Ablehnungsschreiben blockiert. Die Patienten werden mit ihren Nöten alleine gelassen. Psychotherapeuten verzweifeln an der Bürokratie und ablehnenden Haltung der Krankenkassen.
Ein positives Urteil des Sozialgerichts Dortmund in diesem Zusammenhang wird in einem interessanten Artikel von unserem Kooperationspartner halloAnwalt näher beleuchtet.