UG Gründung mit Firmenfahrzeug trotz Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich selbst befinde mich in einer Privatinsolvenz aber möchte zu meinem bisherigen Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis noch zusätzlich eine UG gründen mit mir als Inhaber und Geschäftsführer. In dieser UG möchte ich ein Firmenfahrzeug anschaffen was ich dann auch selbst nutzen werde. Ist dieses Fahrzeug pfändungssicher vor meinen alten Gläubigern oder was kann ich tun? Ich habe niemanden auf den ich das Fahrzeug Zulassen kann/möchte.
Es handelt sich hierbei um eine komplette Neugründung.

Schon im Voraus, vielen Dank für ihre Antwort.

Abschluss

Hallo,

ich befinde mich seit vergangenem Jahr in einer Privatinsolvenz. Jetzt soll diese abgeschlossen werden, mein ganzes Vermögen wurde aufgeteilt und soweit ist alles erledigt. Meine Frage ist dahingehend, was ändert sich dann für mich?

Derzeit wird ein Teil meines Gehalts gepfändet, meine Steuererklärung wurde auch eingezogen, bleibt diese Regelung oder fällt das dann weg?

Was ändert sich außerdem für mich?

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Finn2187

Verfahrenskosten/ Restschuldbefreiung

Guten Tag,
Ich möchte die Verfahrenskosten der Insolvenz weiterhin Stunden lassen,da ich momentan kein Einkommen habe.
Ich bekam Post vom Amtsgericht bezüglich der Restschuldbefreiung, auch mit dem Hinweis die Verfahrenskosten weiterhin auf Antrag Stunden lassen zu können.
Nun soll ich auch sämtliche Angaben bezüglich des Einkommens, Auto, usw. meines Ehemannes mit angeben, der aber mit dieser Insolvenz überhaupt nichts zu tun hatte. Wir haben kein Vermögen und leben momentan von einem Gehalt.

Meine Frage dazu: ist das Amtsgericht dazu berechtigt, dass mein Mann alles offen legen muss?
Könnte es auch sein, dass mein Mann dann für die Verfahrenskosten aufkommen muss?

Vielen lieben Dank und viele Grüße Christina

Widerruf

Bitte um Anwaltliche Prüfung der Unterlagen – Berechnung Kompensation und Varianten des Schadensausgleiches . Motor ist vom Dieselskandal betroffen

Verkürzung auf 3 Jahre

Hallo.
Ich bin seit Februar 2019 in Privatinsolvenz. Jetzt teilte mir die Sachbearbeiterin meines Insolvenzverwalters mit, dass zum Februar 2021 ein Abschlussbericht geplant sei. Die Forderungen beliefen sich auf 13.648€. Bis Februar 2021 sind/ werden ca. 19.000€ gepfändet. Allerdings teilte mir die Sachbearbeiterin auch mit, dass eine Verkürzung auf 3 Jahre für mich nicht in Frage kommt. Meine Frage, wie und vor allen Dingen woraus berechnet sich die Vergütung des Insolvenzverwalters? Was kann ich tun, um die Verkürzung doch noch zu erreichen? Ich habe ein ziemlich hohes Einkommen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, umso länger bei mir gepfändet wird, umso höher ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Ich danke ihnen.

Holding gründung

Hallo,

Ich führe seit 2001 eine Einzelfirmen als handelsvertreterin
Und seit 4,5 Jahren eine GmbH im Einzelhandel

Will eine Holding gründen, was wären die kosten da dafür?

Lg kalmbach

Insolvenz

Hallo

ich habe die vorzeitige Restschuldbefreiung bekommen. Nach diesem Datum befindet sich noch ein Gebäude in meinem Besitz welches nicht verkauft werden konnte. Nun sagt der Insolvenzverwalter, das sich das Gebäude noch in der Insolvenzmasse befindet und auch noch verkauft werden kann. Die 35% Marke wurde ohne diesen Kaufpreis erreicht.

Dahrlehen Bank

Guten Tag ,
ist es möglich auch einen Berreits bezahlten Kredit für eine Immobile zu widerrufen ?
Ich habe unsere Immobilie vor 3 JAhren Verkauft und musste Vorfälligkeitszinsen bezahlen ist das Rechtens ?
LG

Gehaltsnachzahlung

GUTEN TAG
Seit Juli diesen Jahres bin ich in Privatinsolvenz.
Meine Frage: von meinem alten Arbeitgeber habe ich noch drei Monatsgehälter (März, April, Mai 2020) offen stehen (ich hatte diese auch über einen Anwalt beim Arbeitsgericht eingeklagt).
Wenn jetzt der alte Arbeitgeber zahlen sollte, fließt das Geld dann mit in die Insolvenzmasse oder darf ich das behalten? Das Geld würde nicht auf mein Konto kommen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
E. Hugemann

Beschwerde gegen Ordnungsgeldentscheidung §325 HGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe neulich die Ordnungsgeldentscheidung nach §325 HGB von Bundesamt für Justiz erhalten, aufgrund von den Rechnungsunterlagen von Geschäftsjahr 2017 noch nicht offengelegt. Aber die E-Bilanz und Jahresabschluss sind schon rechtzeitig bei Bundesanzeiger geprüft und an Finanzamt übertragen. Haben Sie schon ähnlich Fälle behandelt? Was kann ich gegen die Entscheidung tun? Was wollen Sie mir als Gegenmaßnahme empfehlen? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Max