Mein Anspruch ist bereits verjährt- gibt es dennoch Möglichkeiten?

Doch selbst wenn der Anspruch verjährt sein sollte, was bei länger zurückliegenden Falschberechnungen meistens der Fall ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, die erlittenen finanziellen Nachteile auszugleichen. Hier kommt Betroffenen die Rechtsfigur der Aufrechnung zur Hilfe. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass eine verjährte Forderung zwar nicht aktiv verlangt, jedoch mit einer noch bestehenden, nicht verjährten Gegenforderung verrechnet werden kann. Relevant wird diese Möglichkeit in erster Linie für noch laufende Kredite. Hier kann der Kunde durch Aufrechnung mit seinen Ansprüchen wegen Falschberechnung gegen die noch offene Darlehensvaluta seine Verbindlichkeiten reduzieren.

Bei bereits abgelösten Verträgen besteht diese Möglichkeit nicht.

Droht meinem Anspruch die Verjährung?

Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB.
Das heißt, Darlehensnehmern, die 2014 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, müssen bereits Ende 2017 mit der Verjährung ihrer Ansprüche rechnen. Deswegen gilt es, keine Zeit zu verlieren, um einer etwaigen Verjährung vorzubeugen.

Wie lässt sich feststellen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht?

Ein Rückforderungsanspruch wegen falscher Zinsanpassung kann auf zwei verschiedenen Konstellationen beruhen.

1. Unwirksame Zinsanpassungsklausel:

Ob eine Zinsanpassungsklausel wegen fehlender Transparenz unwirksam ist, lässt sich in der Regel recht schnell feststellen. Hier hat die Rechtsprechung bereits zahlreiche Kriterien für die Beurteilung entwickelt. Gerade zu bis etwa in das Jahr 2014 flächendeckend verwendeten Klauseln der Apo-Bank sind bereits mehrere deutliche Urteile des zuständigen Landgerichts sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangen.

Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung können eine Neuberechnung der der Zinsen und eine entsprechende Rückforderung erwirkt werden.

2. Falschberechnung auf korrekter Grundlage:

Anders gestaltet sich die Situation, wenn zwar eine korrekte vertragliche Gestaltung für die Zinsanpassung besteht, aber die Zinsen falsch berechnet wurden. Die Anpassung an den vertraglich festgelegten Referenzzinssatz erfolgte bei vielen Kreditinstituten oft nur in eine Richtung – nach oben. Sank der Referenzzinssatz, wurden entsprechende Anpassungen nach unten nur verzögert, in falscher Höhe oder auch gar nicht vorgenommen. Diese falsche Zinsanpassung lässt sich durch eine sachverständige Prüfung der gesamten Zahlungsflüsse bezüglich des jeweiligen Kredites feststellen.

Wie hoch kann der Anspruch sein?

Wie hoch der konkrete Anspruch ist, lässt sich erst nach einer sachverständigen Kreditprüfung feststellen und hängt maßgeblich von der Höhe des Darlehens, der Zinsentwicklung auf dem Markt und der bisherigen Laufzeit ab.

Üblicherweise liegt der Rückforderungsanspruch im mittleren fünfsechsstelligen Bereich. Es geht aber auch wesentlich höher.
So wurde 2014 die BW-Bank vom Landgericht Stuttgart zu einer Erstattung von 291.791,88 EUR verurteilt. Hier handelte es sich um mehrere Darlehen mit einem Gesamtvolumen von über zwei Millionen Euro.

Ähnlich hoch fiel der Rückforderungsanspruch eines Apo-Bank Kunden aus (254.419,13 EUR) zu dessen Gunsten jüngst das Landgericht Düsseldorf geurteilt hatte.

Welche Ansprüche bestehen gegen das Kreditinstitut?

Kreditnehmer können die zu viel gezahlten Zinsen zurückverlangen. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob der Zinsberechnung eine unwirksame Zinsanpassungsklausel zugrunde liegt oder ob sie auf einer korrekten rechtlichen Grundlage falsch berechnet wurden.
Ein Rückzahlungsanspruch besteht auch hinsichtlich der geleisteten Zinsbegrenzungsprämien, der sogenannten CAP-Gebühren. Denn wenn die Vereinbarung über die Zinsanpassung unwirksam ist und die zu Lasten des Kunden festgelegten Grenzen nicht gelten, entfällt auch die Grundlage für die Zins-Cap-Prämien.
Außerdem können auch die bei Vertragsabschluss erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren nach der neusten Rechtsprechung zurückverlangt werden.
Schließlich steht den Betroffenen eine Verzinsung der zu viel geleisteten Zahlungen, der sogenannte Nutzungsersatz, zu.

Welche Darlehensverträge sind betroffen?

Betroffen sind Darlehensverträge mit variablem Zinssatz. Zahlreiche Freiberufler, insbesondere aber Ärzte und Apotheker haben in der Vergangenheit zur Finanzierung ihrer Praxisausstattung und der Betriebsmittel entsprechende Verträge geschlossen. Dabei wurde ein variabler Zinssatz vereinbart, der sich an einem allgemeinen Referenzzins (z.B. Euribor) orientierte. Das variabel verzinste Darlehen wird bei steigendem Referenzzinssatz teurer, bei sinkendem günstiger.

Allerdings sind zahlreiche Klauseln, die solche Anpassungen vorsehen, intransparent und benachteiligen die Kunden unangemessen.

Außerdem erfolgen in der Praxis Zinsanpassungen oft falsch oder gar nicht, sodass der Darlehensnehmer von einem sinkenden Zinssatz nicht oder nicht vollumfänglich profitieren konnte.
Es gab auf der Grundlage von intransparenten Zinsanpassungsklauseln flächendeckende Falschberechnungen zu Lasten der Darlehensnehmer. Intransparente Zinsanpassungsklauseln sind nun zwar unwirksam, dennoch wird in den Kreditabteilungen immer wieder falsch gerechnet. Dies gilt sofort für herkömmliche Darlehen als auch für Kontokorrentkredite.

Insolvenz

Darf ich nach Ablauf der Insolvenz wieder normal Geld verdienen oder wird weiterhin von meinem Gehalt Pfändungen durchgeführt?

Unterhalt in Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Privatinsolvenz zählt meine Frau als Unterhaltpflichtig bei 600 € Netto, wie hoch sind die Grenzen für Unterhalt?
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Hallo. Ich bekomme hartz 4. Meine Insolvenz ist Ende Mai 2017 zu Ende nach 6 Jahren. Wie sieht das aus mit den Prozesskosten? Muss ich die zahlen? Ich wüsste nicht ‘wie’bei so geringem Einkommen. Was könnte ich tun? Muss ich einen Antrag stellen auf Stundung? Wenn ja, vorher schon oder erst bei Ablauf der Insolvenz?

Was hat es mit dem Widerruf eines Autokredits auf sich?

Der sogenannte Widerrufsjoker bietet Verbrauchern bereits seit mehreren Jahren die Möglichkeit, sich von hochverzinsten Immobilienkrediten  und Konsumentenkrediten sowie von unprofitablen Lebensversicherungen zu lösen und Ersparnisse in vier- bis fünfstelliger Höhe zu erzielen. Grund dafür ist eine unzureichende Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken – genauer: Eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht. In der Folge fängt die Widerrufsfrist nicht zu laufen an und der Vertrag bleibt ewig widerrufbar. In den Fokus des Widerrufs rücken nun die Autokredite. Auch hier entsprechen viele Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wird der Verbraucher wegen fehlender, widersprüchlicher oder verwirrender Informationen nicht ordnungsgemäß informiert, ist sein Darlehensvertrag auch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufbar.

Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits einen Widerruf aufgrund bestimmter Fehler ausgeschlossen. Doch Verträge, die einen sogenannten “Kaskadenverweis” enthalten, einen Verweis auf seitenlange Gesetzestexte, wurden am 26.03. vom Europäischen Gerichtshof für widerrufbar erklärt.