Wohlverhaltensphase

Sehr geehrter Herr Gendler,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Ich möchte mir mit den unpfändbaren Teil meines Arbeitslohnes ein Motorrad kaufen und dieses auf meinen Namen zulassen. Das Geld habe ich gespart und könnte es bar bezahlen.

Hier meine Frage: Muss ich meinem Treuhänder davon unterrichten? Und laufe ich Gefahr, das es mir weggenommen wird.

P.S. Ich besitze auch ein Auto, welches ich für meinen Arbeitsweg brauche.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Birke

Rürup Rente insolvenzsicher

Hallo,

ich habe Versicherer und Steuerberater gefragt, ob die Rürup-Rente insolvenzsicher ist. Aber so richtig sicher ist sich da keiner. Unter https://www.rueruprente-testbericht.de/insolvenzsicher/ habe ich gelesen, dass die Rente im Alter nicht sicher vor dem Zugriff ist. Was stimmt?

Liebe Grüße

Außergerichtlicher Vergleich/ Lohnpfändung

Hallo, ich bekomme ab nächsten Monat rund 858 € meines Lohns gepfändet… Zu zahlen sind rund 4500 €.
Kann ich denn hier jetzt noch etwas tun, dass es nicht so ist ???

Obliegenheiten

Sehr geehrter Herr Gendler,
ich bin im 3. Jahr meiner Wohlverhaltensphase.Von meinem Treuhänder habe ich leider des öfteren schon falsche oder keine Auskünfte auf Anfragen erhalten. Auch legt er bei persönlichen Gesprächen ein sehr arrogantes und herablassendes Verhalten an den Tag, so das ich mir Nachfragen inzwischen abgewöhnt habe. Deshalb möchte ich mich heute an Sie wenden.
Zur Aufforderung, meine Einkommensnachweise an Ihn zu mailen, welcher ich natürlich nachkomme, ist heute noch eine Aufforderung zum Nachweis (Kontoauszüge o.Ä.) der Unterhaltszahlung für meinen Sohn, für das gesamte Jahr 2016 und zukünftig regelmäßig monatlich gekommen. Da die Unterhaltspflicht gegenüber einer Person (mein Sohn) bereits festgestellt wurde und darauf basierend die Berechnung meines Nettolohnes erfolgte (nicht pfändbarer Teil), dürfte dem doch bereits Genüge getan sein. Eine zusätzliche Kontrolle ob ich Unterhalt zahle oder nicht (was ich natürlich tue) halte ich für unangemessen, zumal ausstehender Unterhalt sowieso von der Mutter des Kindes eingeklagt werden könnte. Ich werde der Forderung natürlich, wenn auch zähneknirschend nachkommen um nichts zu gefährden, allerdings halte ich dies für Beschäftigungstherapie. Ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Uwe S.

Vor Insolvenz das Haus in dem ich wohne an meine Tochter verkauft mache ich mich da Strafbar?

Sehr geehrte Damen und Herren,

machen wir uns strafbar wenn wir unser Haus ohne Gewinn sondern für den reinen Betrag der bei der Bank noch zu tilgen ist an unsere Tochter verkaufen?

Und sie uns daran dann wohnen läßt?

Hat unsere Tochter was zu befürchten das man den Kauf rückgängig machen will oder wie auch immer?

WIR VERKAUFEN DAS HAUS OHNE GEWINN ABER AUCH NICHT UNTER WERT!

Bitte um Antwort!

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Jacky

Widerruf Darlehensbeschaffungsauftrag

Guten Tag,

da ich dringend Geld brauchte und leider einen Schufa-Eintrag habe, wollte ich mir einen Schufa-freien Kredit zulegen. Ich bin per e-Mail auf eine Seite aufmerksam geworden, die dieses anbietet. Ich habe ein Kontaktformular ausgefüllt (Name, Adresse, Telefonnummer, Nettoeinkommen etc.) und nächsten Tag klingelte schon das Telefon. Ein Herr sagte mir: “Machen wir, ich schicke eine Dame zu Ihnen nach Hause und mit der besprechen Sie alles weitere. Wir brauchen eine Kopie von Ihrem Personalausweis, von einem aktuellen Kontoauszug und von Ihrer Gehaltsabrechnung.” Vorgestern (08.12.16) war der Termin. Die Dame kam aber von einer anderen Kreditvermittlung (Zumindest war der Firmenname anders) und sie ist sogar die Inhaberin. (Steht auf dem Darlehensbeschaffungsauftrag) Leider habe ich mich scheinbar zu spät über solche ‘Schufa-freien Kredite’ informiert, denn ich lese nichts Gutes darüber. Ich habe, als die Dame von der Kreditvermittlung da war, nochmals Formulare mit persönlichen Daten ausgefüllt, inkl. der gewünschten mtl. Rate, mit der ich den Kredit abbezahlen möchte (Eine der kooperierenden Banken würde mir – laut der Dame – ein Kreditangebot zukommen lassen) aber leider auch irgendeine Versicherung namens Würzburger, die wohl angeblich unausweichlich für einen Kredit wäre. Leider weiß ich jetzt nicht so wirklich, nachdem ich nur negative Dinge im Internet gelesen habe, was auf mich zukommt und was ich eigentlich alles unterschrieben habe. Ich habe, laut meines Darlehensbeschaffungsauftrages, noch ein knapp 2-wöchiges Widerrufsrecht, von dem ich auch Gebrauch machen möchte. Lt. dem Vertrag soll der Widerruf an die im Vertrag genannte Adresse gehen – hier aber nun meine Fragen:
1. Gilt die abgeschlossene Versicherung bei der Würzburger noch, trotz Widerruf?
2. Soll ich den Widerruf auch an die Adresse von der Firma schicken, mit der ich telefoniert habe bzw. wo ich meine Anfrage hingesendet habe? ..weil 3. Die Firmen haben unterschiedliche Adressen und die Tefonnummer von der Vermittlungs-Dame und eine Telefonnummer von dem Herrn mit dem ich zuerst telefoniert habe, leiten mich zu ein- und demselben Service-Center weiter.

Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen

Pfändung

Bin in Privatinsolvenz und in der Wohlverhaltensphase. Habe nun Weihnachtsgeld bekommen, das natürlich auch in die Pfändung fällt. Zum Weihnachtsgeld bekomme ich auf meine Mitarbeiterkarte ( REWE) noch einen Warengutschein, welchen ich nur bei der REWE einlösen kann. All die Jahre habe ich diese Zahlung bekommen. In diesem Jahr bekomme ich es nicht!!! Ist Ihnen da eine Neuregelung bekannt? Von Seiten meines Arbeitgebers ist nichts bekannt.
Vielen Dank

VWL

Servus,
der Insolvenz-RA meiner Frau hat uns alle Versicherungen, die für die Kinder als Rentenversorgung angedacht waren, eingesackt. Des Weiteren vertritt er die Meinung, dass meine Frau nicht mal die knappen 27 € vermögenswirksame Leistung annehmen darf, die der Arbeitgeber anbietet. Er hat auch die Zahlung der Geschäftsanteile, die ich als Ehepartner einzahlte, eingefordert (ich bin nicht als Zweit-Mieter eingetragen im Mietvertrag, aber es war mein Geld, also mein eigener,persönlicher Besitz; und ich bin nicht insolvent). Daraufhin hatten wir die außerordentliche Wohnungskündigung am Hals, die wir mit Hilfe ihrer Mutter – d.h. durch wiederholter Einzahlung der Geschäftsanteile in Höhe von 1.022 € – doch noch abwenden konnten. Sonst wären wir mit unseren Zwillingen ohne Wohnung auf der Straße gestanden! Die Insolvenz läuft seit 16.11.2011. Ist das alles so rechtens? Auf unsere Frage hin, ob auf diese Privatinsolvenz auch das neue Recht angewendet werden könnte,d.h. ob in unserem Fall auch eine verkürzte InsO-Zeit infrage käme, kam nur ein unfreundliches “Ihnen geht es doch gut, zahlen Sie einfach Ihre Schulden ab oder zahlen Sie eine angemessene Summe in Höhe von ca. 7.000 € auf einmal ab. Haben Sie jemanden, der Ihnen solch eine Summe leiht. Dann kommen aber noch Kosten für meine Vermittlung einer Einigung hinzu.” Unsere Fragen hierzu: 1. Gibt es für uns auch die Möglichkeit einer verkürzten InsO-Zeit? 2. Hat der InsO-RA recht,wenn er behauptet, dass meine Frau die freiwillige Leistung einer VWL nicht in Anspruch nehmen kann? 3. Gibt es eine Möglichkeit, schneller aus der InsO herauszukommen? Danke für eine Antwort. Bertram Natrasch

Umwandlung eines bestehendenden Girokonto in ein P-Konto

Guten Tag,

ich muss Privatinsolvenz beantragen. Ich benötige ein P-Konto.

Bei meiner Hausbank läuft ein Kredit, den ich monatlich mit einer Rate von meinem Girokonto bediene. Wennn ich nun dieses Girokonto in ein P-Konto umwandeln lasse, kann meine Bank nun immer noch die Kreditrate von dem P-Konto abbuchen?

Vielen Dank im Voraus

Brauche ich ein P-Konto in der Insolvenz?

Auch in der Insolvenz benötigen Sie ein P-Konto

Das P-Konto bleibt Ihnen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Wenn Sie verschuldet sind, empfehlen wir in den meisten Fällen, ein P-Konto einzurichten. Denn ohne Umwandlung Ihres Girokontos, erlischt Ihr bisheriger Kontoführungsvertrag nach Eröffnung der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz automatisch und das vorhandene Guthaben wird an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt. Dies gilt auch, wenn Ihr Guthaben auf dem Konto aus Sozialleistungen besteht. Lesen Sie für weitere Informationen zu diesem Thema einen Artikel auf unserer Webseite.  Durch die Einrichtung eines P-Kontos kommen Sie einer solch stressigen Antragstellung zuvor. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.