Kosten
Was für kosten entstehen wenn sie mich in der Insolvenz berate?
Was für kosten entstehen wenn sie mich in der Insolvenz berate?
Hallo,
kann man als Tochtergesellschaft (sitz in Deutschland) Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft (sitz in England) nachwirkend einreichen? Das Insolvenzverfahren wurde ende November 2014 nach englischem Recht eröffnet. Der Geschäftsbetrieb der Muttergesellschaft wurde vollständig eingestellt.Wie verläuft sowas? kann man trotzdem noch Forderungen für die Tabelle einreichen?
Ich und meine Frau sind seit 3 Jahren in der Regelinsiolvenz (Beginn 01/2014). Ist es möglich vom Treuhänder zu erfahren, welche Kosten für Treuhänder/Gericht bisher angefallen sind und welche dieser Kosten durch die mtl. Pfändungsbeträge (es werden durchschnittlich ca. Euro 700-1000 Euro vom Lohn abgezogen) beglichen wurden? Und wie erfahren wir, welche Kosten nach 6 Jahren aus heutiger Sicht noch übrig bleiben? Es ist nirgends nachzulesen, ob der Treuhänder eine z.B. jährliche Auskunftspflicht gegenüber dem Schuldner hat.Warum hat der Gesetzgeber hierfür nicht vorgesorgt, denn man beginnt ja unter Umständen nach 6 Jahren wieder mit Schulden (wir haben beide vorsorglich eine Stundung der Verfahrenkosten beantragt – werden bei unseren mtl. gepfändeten Beträgen denn nur die Kosten des Treuhänders oder auch die des Gerichts beglichen)? Mir Grüßen aus Bayern
Schönen guten Tag,
Die Insolvenz wurde im April 2016 eröffnet. Seither wurden die Pfändungsrarten falsch berechnet, denn die Unterhalts berechtigte Person, wurde schlichtweg vergessen. Die Differenz wird nun nach gezahlt.
Nun stellt sich die Frage, wer kommt für die Kosten auf, die aufgelaufen sind, aufgrund nicht gezahlter Beiträge, wie zB. Strom und Zahnarzt Rechnung? Zudem wirft der Anwalt des Zahnarztes vorsätzliche Handlung vor, welche ja in dem Glauben korrekter Pfändungsraten, meiner Meinung nach nicht begangen wurde.
Es grüßt Sie freundlichst und dankbar für Ihre hilfreiche Seite
Cobao
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe im März einen Laden eröffnet der leider überhaupt nicht läuft .
Da ich die ganzen Monate nur draufbezahlt habe kann ich nun meinen Zahlungen nicht mehr nachkommen und muß eine Regelinsolvenz beantragen .
Nun meine Frage
Mein Ehemann von dem ich aber getrennt lebe möchte sich jetzt ein Haus für 5000 Euro kaufen wird dieses dann auch gepfändet ?
Und wird sein Vermögen (das Haus) oder sein Gehalt auch angerechnet ?
Z.B.wenn ich Harz 4 bekomme
Muß er auch zahlen für meine Schulden ?
P.S. Nur ich alleine habe die Kredite für
den Laden aufgenommen.
Und wird das
Vielen Dank
Ivonne Metzger
Momentan steigt der Bedarf. Laut dem Familienministerium wünschen sich 44 % der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Kita.
Weiterhin sprechen für eine steigende Tendenz des Bedarfs an Kita-Plätzen:
Der Bedarf wird in den kommenden Jahren laut Familienministerium um bis zu 100.000 Kita-Plätze steigen.
Werden die letzten Jahre betrachtet stieg der Bedarf an Kita-Plätzen bereits stetig. Inzwischen (Stand März 2016) werden knapp 32,7 % aller Kinder unter 3 Jahren außer Haus betreut. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 belief sich die Quote auf etwa 17,6 %.
Auch im Ost-West-Vergleich kommt es zu deutlichen Unterschieden. Im östlichen Teil Deutschlands ist der Anteil mit 51,8 % deutlich höher als im Westen mit 28,1 %.
In Deutschland herrscht vielerorts ein erheblicher Mangel an Kita-Plätzen. Dennoch wird das Urteil des BGH nur bestimmte Kommunen in Bedrängnis bringen.
In Deutschland gibt es derzeit etwa 720.000 Kita-Plätze für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wurden alleine in den letzten 10 Jahren 435.000 neue Betreuungsplätze geschaffen.
Laut Berichten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bestehen deutliche Engpässe in Städten mit starkem Zuzug. Gemeint sind große Städte, in denen Hochschulen, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ansässig sind. Eine solche Stadt ist beispielsweise auch Leipzig, die als beschuldigte Stadt im vorangegangenen Urteil des BGH auftrat. Es bestehen schon seit langem erhebliche Engpässe an Kita-Plätzen in boomenden Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder München.
Ein Kitaplatz ist unzumutbar, wenn sie nicht den genau geregelten Standards entspricht. Der Rechtsprechung folgend ergibt sich die Unzumutbarkeit einer Kita insbesondere, wenn
oder
Aus Gerichtsurteilen ergibt sich, dass Ihnen als Eltern eine Entfernung von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten Wegzeit zugemutet werden kann.
Eine Kita ist auch dann unzumutbar, wenn
Grundsätzlich Ja. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss die Gemeinde genügend Kita-Plätze bereitstellen. Grundsätzlich trägt die Gemeinde die Verantwortung, wenn Sie keinen Kita-Platz für Ihr Kind erhalten haben. Laut BGH muss die verantwortliche Gemeinde den Mangel an Kita-Plätzen mit verursacht haben. Sie muss also bei der Vergabe der Kita-Plätze fehlerhaft vorgegangen sein. Sind in diesem Fall nicht genügend Plätze vorhanden, bringt der gesetzliche Betreuungsanspruch schadensersatzrechtliche Konsequenzen mit sich.
In den folgenden Beispielfällen würde liegt ein Fehler der Gemeinde vor:
Dies ist nur ein Teil möglicher Fehler von Gemeinden. Es gilt nun im Einzelfall, den Fehler der Gemeinde herauszufinden (Amtsauskunftsanspruch) bzw. die Gemeinde zur Aufklärung gerichtlich zu verpflichten.
Nein. Das hat der BGH mit seinem Urteil deutlich klargestellt.
Nach dem Gesetz stehen die Kommunen in der Pflicht eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Engpässe (“chronisch Pleite”) sind dabei irrelevant. Kommen die Kommunen dieser Pflicht nicht nach, sind sie grundsätzlich in der Schuld der Mitverursachung an dem Mangel und in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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