Wohlverhaltensperiode
Schönen guten Tag!
Aktuell befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode (InSo Verfahren wurde 12/2016 eröffnet) , aufgrund einer absolvierten Umschulung erhalte ich eine Weiterbildungsprämie von der Agentur für Arbeit in Höhe von 1500€. Ist diese Prämie an den Insolvenzverwalter abzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?
Zudem würde mich interessieren, ob der Insolvenzverwalter wirklich dazu verpflichtet ist meinen zukünftigen Arbeitgeber anzuschreiben und von ihm das pfändbare Einkommen einzufordern? Der Bitte darauf zu verzichten und mich das pfändbare Einkommen abzuführen zu lassen wurde mir abgeschlagen, mit der Begründung ” er wäre sonst Schadensersatzpflichtig wenn er den AG nicht informiere”. Befürchte mein neuer AG könnte mich aufgrunddessen kündigen, da Geldflusszugriff Bestandteil der Tätigkeit ist.
Vielen Dank und herzliche Grüße !



