UG und Insolvenz, Privatinsolvenz

Sehr geehrter Damen und Herren,
Im Jahr 2023 ich als Geschäftsführerin von UG notariell die Firma angemeldet habe auch im Jahr krank geworden mit Schlaganfall bis jetzt einige Maße es geht bei mir gesundheitlich besser
Bin schon Frührentnerin mit geringen Einkommen schulden habe ich aus UG und privát auch, Tag und täglich bekomme ich briefe, Mahnungen etc. ich sehe keine Möglichkeit raus aus dem schulden
Ich möchte gerne mit euch einen telefonischen Beratung durchführen und meine schulden Probleme besprechen
Ich bedanke mich voraus
Mit freundlichem Grüßen Eva Méry

Vollstreckbarer Tabellenauszug und Einsicht in die InS-Akte

Guten Tag,
folgende Fragen habe ich:

1. Mir liegt die Insolvenzakte nur zum Teil vor. Somit kann ich nur unzulänglich zu bestimmten Thematiken Stellung nehmen. Ich kann auch nicht prüfen ob die Akte ordentlich weitergeführt wurde. Es fehlt die Schlussrechnung, Zwichenrechnungen, das Verfahren wurde mangels Masse eingestellt.
2. Den Gläubigern wurden jeweils vollstreckbare Ausfertigungen gefertigt, teilweise wegen unerlaubter vorsätzlicher Handlung. Das Verfahren wurde 2001 eröffnet und 2012 mangels Masse eingestellt. Nunmehr bin ich Rentner und arbeite nebenbei. Plötzlich tauchen die Krankenkassen wieder auf. Verfahren wegen des Vorwurfes hat es nicht gegeben. Ich vermute man nimmt Bezug auf den Beschluss des BGH vom 03.04.2014 IX ZB 83/13. Die Ausfertigungen sind teilweiser später auisgestellt (2015), aber auch teilweise deutlich früher. Welchen Vertrauensschutz habe ich diesbezüglich.
Die Forderungen sind auch für den Ausfall festgestellt. Kann man noch an die Handakte des Verwalters herankommen um daraus Erkenntnisse zu schöpfen?

Ende der Privatinsolvenz

Guten Tag,

Mein Insolvenz erfahren würde am 18.082020 eröffnet. Wie lange bin ich noch in der Insolvenz und oder kann ich verkürzen? Hab jedes Jahr eine Ausschüttung bezahlt fleißig aber kriege leider keine Info wie sich es verläuft.

Lieben Gruß Dapper

Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung unpfändbar?

Unterliegt der Zuschuss der DRV zur freiwilligen Krankenversicherung der Pfändung? Der Drittschuldner rechnet diesen zu den übrigen Einkommen wie normales Einkommen im Rahmen der Zwangsvollstreckung in meine Rentenbezüge hinzu.

Irische Insolvenz

Hallo,
Ich habe Ihren Artikel gelesen über die Nachteile der irischen Insolvenz.
Problem, ist das Finanzamt mit Einkommenssteuer der einzige Gläubiger.
Besonderheit. Steuerberater a gibt für die Liquidation einer UG die Erklärungen für einige Jahre ab und erklärt einen mittleren 6 stelligen Betrag nicht als Darlehen sondern als Privatentnahme. (Alles als in 2020 angefallen)
Steuerberater B gibt für 2020 eine Einkommenssteuererklärung beim neuen Wohnsitzfinanzamt ab in der dieser Betrag nicht berücksichtigt wurde.
Falsche Erklärung ??
Macht da eine deutsche Insolvenz mit ihnen Sinn ?

Viele Grüße
Matthias Schmidt

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.09.21 wurde das Insolvenz Verfahren bei Gericht eröffnet.
Der Insolvenz Verwalter vom Gericht bestellt.
In allen Anliegen bin ich nach gekommen.
Meine Frage, Erlange ich am 24.09.24 meine Restschuldbefreiung ?
3 Jahre.
Besten Dank schon einmal für Ihre Antwort.

Guten Tag
Ihre Kanzlei wurde im Jahr 2022 damit beauftragt, Privatinsolvenz anzumelden, und bis jetzt weiß ich nicht, was mit meinem Antrag passiert ist, und als ich die Kanzlei kontaktiere, wird mir mitgeteilt, dass der zuständige Mitarbeiter Sie kontaktieren wird, und bisher hat sich niemand gemeldet.

Regelinsolvenz-Restschuldbefreiung

Guten Tag,

wie lange dauert in der Regel die Ausfertigung einer Restschuldbefreiung, wenn die Insolvenz zum 18.05.24 beendet ist.

Insolvenz eines beschränkten Vorerben

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Mein Bruder und ich sind beschränkte Vorerben eines Anwesens mit 2 Häusern und Nacherben sind jeweils unsere beiden Kinder. Das ist in der Zwischenzeit fast 20 Jahre her, als wir dieses Erbe antraten. Nachdem unser Vater verstarb und unsere Mutter schwer pflegebedürftig war, übernahmen die Mieter des ersten Hauses ihre Pflege und aus diesem Grund hat unsere Mutter diese in ihrem Testament bedacht, dass die Miete dieses Hauses von 385.- € monatlich nicht erhöht werden darf, sozusagen aus Dankbarkeit für deren Hilfe.
Ich selbst bin (da mir wegen Eigenbedarf meine Wohnung gekündigt wurde) vor 3 Jahren in das zweite Haus (Anbau),das seither unser “Feriendomizil” war, gezogen und bezahle an meinen Bruder eine Nutzungsentschädigung von 655.-€ montl. in der aber meine Verbrauchskosten enthalten sind. Diese ich aber auf unser gemeinsames Nachlasskonto (Hausgeldkonto) gezahlt hatte.

Von den Mieteinnahmen, wobei kaum etwas übrig blieb da wir aus dem Mietverhältnis sämtliche Nebenkosten selbst getragen haben, hatten wir 13.000,- € abgeschöpft und auf einem Festgeldkonto für Instandhaltungsrücklagen angelegt.
Letztes Jahr im September wurde dann mein Insolvenzverfahren eröffnet und jetzt dieses Jahr im Mai wurden plötzlich unsere beiden Konten, Hausgeld und Festgeld, gesperrt. Laut Bank wegen Schufa – Abfrage und ich soll meine Insolvenzverwalterin um Freigabe bitten.
Nun ist das Desaster, dass sämtliche Grundstückskosten, laufende Betriebskosten etc. geplatzt sind und mein Bruder mit weit über 2000,- € in Vorleistung gegangen ist, da uns die Kündigung der Gebäudeversicherung bevor stand.
Nun als ich meine Insolvenzverwalterin um Freigabe bat, sagte sie mir, dass dies nicht so einfach wäre. Ich sandte ihr die aktuellen Kontoauszüge zu und bekam dann ein Schreiben von ihr mit der Aufforderung, die Hälfte der jeweiligen Kontoguthaben auf das Insolvenzsonderkonto zu übertragen.

Nun das Problem:
Auf dem Nachlasskonto ist nur noch der Betrag aus meiner Nutzungsentschädigung, die ich auch auf dieses Konto überwiesen hatte und das Festgeldkonto ist für Instandhaltungsrücklagen.
Nach Gespräch mit meiner Insolvenzverwalterin meinte sie, dass
meine Nutzungsentschädigung wie ein Mietverhältnis mit Dritten zu betrachten sei und die Hälfe der “Mietzahlung” mir zuzurechnen sei. Und das Festgeld für Instandhaltung sei wie ein Sparkonto zu betrachten, egal für welche Investitionen benötigt.

Nun war ich aber der Meinung, dass laut Erbrecht die Nutzungsentschädigung den Miterben, in dem Fall meinem Bruder alleine zusteht und ich diese hätte eigentlich auf sein Konto überweisen können oder müssen.
Und da wir ja nur beschränkte Vorerben sind, die Verpflichtung haben, das Erbe ordnungsgemäß zu verwalten und auch Instand zuhalten etc. dafür aus Mieteinnahmen die Instandhaltungsrücklagen zu bilden. Wenn diese nicht eingehalten werden, sich das Erbe dadurch schmälert und uns somit den Nacherben gegenüber schadenersatzpflichtig machen.
Deshalb war ich auch der Meinung, dass die Instandhaltungs =
rücklagen, für z.B. demnächst neue Heizungsanlage und die Nutzungsentschädigung nicht in die Insolvenzmasse zugeführt werden können.
Nun bin ich doch ziemlich ausgeschweift, denn wollte den ganzen Sachverhalt so nachvollziehbar wie möglich schildern.
Ich wäre so dankbar, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Sunny 61