Privatinsolvenz und P-Konto

Sehr geehrter Herr Kraus,

Meine Frage bezieht sich auf die P-Konto pfändungsfreigrenze! Warum sind Pfändungsfreigrenzen in der Tabelle und bei der Bank P-Konto unterschiedlich?
Kann man Pfändungsfreibetrag bei der Bank (P-Konto) mit dem freibetrag von Tabelle angleichen?
Beispiel: lohngehalt 2400€ mon 4 Unterhaltspflichtigen Personen – laut Tabelle kann nur 50€ gepfändet werden, und bei der Bank P-Konto pfändungsfreigrenze ist 2153.50€
2400 lohn – 50 Arbeitgeber – 196.50 Bank = 2153.50 bleibt.

MfG

Forderung vor der Insolvenzeröffung

Hallo,

Hatte im Jahr 2015 eine Beschäftigung als Helfer zur Aushilfe habe vom Jobcenter eine Überzahlung bekommen die nicht durch mein verschulden zustande gekommen ist die sie jetzt zurückfordern meine Frage:Meine Privatinsolvenz wurde am 20.01.2016 eröffnet laut schreiben vom Gericht, kann diese Forderung noch mit in der Insolvenz aufgenommen werden oder bekomme ich jetzt Probleme mein Schlusstermin ist am 25.10.2016 vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Steinadler53

Hallo,
Ich bin Frau DAVILA, da hat die suche nach darlehen seit mehr als 3 monaten
ich war viele male betrogen auf websites darlehen zwischen insbesondere
will macht ein darlehen zwischen privatperson bei mehreren personen.
Aber jedes mal, wenn ich zu tun haben, die durch falsche kreditgeber und
ich bekomme nichts auf meinem konto. Aber zum glück bin ich
stieß auf eine frau namens LYSE wirklich einfach und freundlich, die mir helfen
finden mein darlehen in höhe von 60.000€, die ich erhalten auf meinem konto 48 stunden
nach ohne zu viele protokolle.
Also sie, die im bedürfnis als mich, sie können ihm schreiben, und
lysemarie3@gmail.com

Privatinsolvenz

halli ich habe mich beim insolvenzgericht über meinen zuständigen insolvenzanwalt beschwert per fax habe auch antwort vom gericht bekommen habe nur noch 2 monate bis zum insolvenzende hat die beschwerde bei gericht folgen zu meiner insolvenz? darf man sich beschweren wenn man nicht zufrieden ist?

Bankkonto während der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrter Herr Kraus.. Danke das Sie mich damals in die Privatinsolvenz gebracht haben.. Jetzt hab ich noch eine Frage.. Und zwar befinde ich mich seit knapp 3 Jahren in der Wohlverhaltensphase.. Jedoch liegt noch einer Pfändung auf mein Konto.. Die Firma möchte es auch nicht zurück ziehen.. Begründung.. Ich könnte die Restschuldbefreiung ja vllt doch nicht schaffen..!! Jetzt meine Frage.. In der Wohlverhaltensphase darf man ja sparen und Geldgeschenke ja annehmen.. und durch die Pfändung muss ich ja das PKonto aufrecht erhalten..?!? Darf ich trotzdem nur die 1073,-€ im Monat haben oder wenn ein Geldgeschenk eingeht auch mal mehr?? Es ist alles irgendwie ein Widerspruch in sich selbst?!?! Vielen Dank Klaus

Dienstwohnung

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
habe eine Bekannte, die überlegt, in die Privatinsolvenz zu gehen. Sie bewohnt jedoch eine Dienstwohnung und muss “geldwerte Vorteile” versteuern. Außerdem werden die Kosten für die Wohnung (Miete und Nebenkosten) unmittelbar von Gehalt abgezogen (vor Überweisung).
Wie funktioniert hier die Pfändungstabelle? Muss vom Netto ausgegangen werden oder sind zuerst die geldwerten Vorteile abzuziehen und ist erst das “bereinigte” Netto der Pfändungstabelle zu unterwerfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela

Kontopfändung

Das Finanzamt hat mein Konto gepfändet . Kann das mit in die außergerichtliche schuldenbefreiung mit einbezogen werden ?

Privatinsolvenz

Ich bin geschäftsführender Gesellschafter einer Unternehmergesellschaft mit 500 Euro Stammkapital. Ich beziehe aufstockend zu meiner sozialversicherungspflichtigen Anstellung Leistungen nach SGB II. Kann ich trotzdem auf Grund von Scheidung Privatinsolvenz machen?

Danke im Voraus.

Insolvenzverwalter zieht zu viel Geld von meinen Lohn ein

Hallo, ich bin seit letzten Jahr in der Insolvenz und habe Anfang Januar 2016 meinen Eröffnungsbeschluss erhalten.

Seit 2 Monaten habe ich ein festes Arbeitsverhältnis und muss meinen Insolvenzverwalter monatlich die Lohnabrechnung schicken. Zu meiner Person ist zu sagen, das ich verheiratet bin Steuerklasse 4 habe.

Mein Gehalt beläuft sich monatlich um die 1450 bis 1560 netto.
Mein Insolvenzverwalter will jetzt die Differenz bezahlt haben die zwischen der Pfändungfreigrenze und den Auszahlungsbetrag liegt was hier zwischen 320 und 440 Euro ist.

Mein Nettolohn ist jeden Monat bei 1068 Euro das andere sind Überstunden, Prämienzahlungen.

Mein Insolvenzverwalter sagt das spielt keine Rolle da es mehr Geld ist als die Freigrenze und er es deshalb einziehen muss. Im übrigen wurde es keine Rolle spielen ob es Überstunden Geld ist oder Prämienzahlungen oder gar Urlaubsgeld.

Wie kann ich mich richtig verhalten und welche Mittel habe ich ?
Darf ich mein Geld echt nicht behalten ?

Gruss Marcel

Umzug nach WVP

Hallo,

meine WVP endet am 03.11.2016. Ich plane mit meinem Lebensgefährten zum 01.02.2017 umzuziehen. Bin ich verpflichtet dies noch meinem Treuhänder melden zu müssen? Steht mir eine Auszahlung der Kaution nach der WVP zu oder wäre diese dennoch pfändbar?

Mit freundlichen Grüßen
Nettie