Ein wichtiges Ziel des Insolvenzverfahrens ist der umfassende Pfändungsschutz. Er wird sofort mit Eröffnung der Privatinsolvenz erreicht (§ 89 InsO).
Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie die (eventuellen) Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Es entfallen also alle nervenaufreibende Briefe. Auch der Gerichtsvollzieher wird Sie in Zukunft in Ruhe lassen. Er darf nicht mehr pfänden und Sie auch nicht mehr zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung auffordern.
Allerdings werden Sie bereits vor der Insolvenzeröffnung vor Pfändungen geschützt. Dieser Schutz ist allerdings mittelbarer Natur: Ihnen kann das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters zugutekommen.
Das Anfechtungsrecht steht dem Insolvenzverwalter zu. Merkt er anhand der von Ihnen eingereichter Kontoauszüge, dass Gläubiger vor der Insolvenz gegen Sie vollstreckt haben, ficht er die Vollstreckungen an. Diese werden daraufhin rückgängig gemacht. Das bedeutet für Sie: für Gläubiger zahlt es sich nicht aus, gegen Sie vor einer Insolvenz zu vollstrecken – man sollte sie nur darauf aufmerksam machen.
Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können alle Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb eines Monats vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden haben.
Durch das Anfechtungsrecht (§§ 129 ff. InsO) können zudem die Vollstreckungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden, die innerhalb von drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die in Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners stattgefunden haben. Diese Kenntnis liegt immer vor – denn wir schreiben alle Gläubiger an und machen diese auf Ihre Absicht, sich zu entschulden, aufmerksam. So gehen wir für Sie bei einer Privatinsolvenz vor.
Um Sie vor Vollstreckungen zu schützen, schreiben wir deshalb alle Gläubiger schnellstmöglich an und machen sie auf das Anfechtungsrecht aufmerksam. Wir verdeutlichen den Gläubigern, dass eine Vollstreckung nur kosten verursachen wird – denn für eine Vollstreckung muss ein Gläubiger bezahlen. Die Gläubiger kennen dann Ihre schwierige finanzielle Situation und wissen, dass ihnen bei einer Vollstreckung die Rückzahlung des von Ihnen erhaltenen Betrages droht.
meine frau möchte in privatinsolvenz gehen es muss also noch außergerichtliche einigung versucht werden und antragsstellung ect vorbereitet werden was ja alles einige monate dauern kann wie ich nachgelesen habe aber ich habe als drittschuldner einen Pfüb über eine taschengeldpfändung erhalten wie bekomme ich nun die zeit zwischen einreichen der Insolvenzunterlagen bzw eröffnung der insolvenz meiner frau um um ohne wegen nichtzahlung gerichtlich mit kosten ect belangt zu werden? gibt es da eine einfache möglichkeit? Erinnerung wurde schon eingelegt aber leider wieder aufgehoben.
am dezember 2014 beginn privat insolvenz,ich habe 40,000 € schulder,
Ich habe fragen:
1 Wen ich habe auto in kredit kannich er lassen ( Große Briefschein hat Bank)
2 Wie viele ich müssenn bezahlen in insolvenzzeit (Meine monatsgeld 1700 € netto
mein Auto ist 17 Jahre alt und verbraucht extrem viel Benzin ,nun möchte ich mir einen Kleinwagen als Diesel kaufen ,darf ich das ohne das es Probleme gibt mit meinem insolventsverwalter und wie teuer darf das Auto sein..????? Mfg