Privatinsolvenz
Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Privatinsolvenz.
Am 19.03.2015 wurde der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben. Die Insolvenzeröffnung erfolgte am 29.04.2015
Am 24.03.2015 habe ich eine Steuer Rückerstattung i. H. v. 500,00 Euro bekommen.
Der Insolvenzverwalter schreibt, dass ich Vermögen verschwiegen habe und es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.
Die Rückerstattung habe ich nicht mit Absicht verschwiegen.
Was kann ich machen?
Der Insolvenzverwalter möchte, dass ich das Geld zurückzahle. Kann ich das auch in Raten dem Insolvenzverwalter zahlen?
Vielen Dank vorab.



