Schuldenregulierung
Guten Tag Herr Kraus,
ist die Schuldenregulierung das selbe wie ein Schuldenvergleich?
Können Sie mir einen Überblick geben?
Schönen Abend noch
Petra S.
Guten Tag Herr Kraus,
ist die Schuldenregulierung das selbe wie ein Schuldenvergleich?
Können Sie mir einen Überblick geben?
Schönen Abend noch
Petra S.
Sehr geehrter Herr RA Kraus
meine Frage ist ob in Privatinsolvenzverfahren unseres Haus die ich keinerlei finanziert habe (meinen Mann ist ins Grundbuch als alleiniege Eigentümer eingetragen worden)auch pfandbar ist.Wie ich verstanden habe die Schulden die vor die Ehe enstanden sind nicht gemeinsam:
Danke voraus.
MF Sparks
Mein Verfahren läuft fast 6 Jahre.
Gibt es denn keine Vorschriften auch für das Amtsgericht,
wann das Privatinsolvenzverfahren beendet wird.
Ich hatte nur Bankschulden. Die Verwertung war nur mein Gehalt.
Ich halte es daher unbegründet, das Verfahren einfach nicht zu beenden.
Der Nachteil ist, das nach Ablauf der 6 Jahre, die pfändbaren Anteile vom Gehalt (800) Euro, weiterhin bezahlt werden müssen, bis zur Erteilung der RSB.
Alle anderen Nachteile brauche ich nicht aufzählen.
Darf man hier nicht von Ungerechtigkeit sprechen?
Sicher kommt einer der sagt, wo denn die Gerechtigkeit der
Gläubiger bleibt. Das ist aber ein anderes Thema.
Immer wieder heißt es, das das Verfahren nach ca. 2 Jahren beeendet
ist. Niemals habe ich vorher gelesen, das es auch über 6 Jahren nicht beendet wird.
Ich könnte ein Buch schreiben, über das Verhalten der Treuhänder ( wenn viel Gehalt zur Verfügung steht).
Ich kann nur allen raten, nur als Hartz4 Empfänger einen Antrag zu stellen.
Guten Tag,
ich habe ein generelles Anliegen. Meine Frau und ich möchten endlich
schuldenfrei werden. Ich habe ein Haus von meinem Vater geerbt, mit dem
ich zur Zeit 120.00 Schulden habe. Von einem Bekannten habe ich gehört,
dass man einen freiwilligen Schuldenvergleich erstellen kann. Was kann
man da realistisch aushandeln? Ist es möglich dass der Gläubiger mit 10% der Gesamtforderung abgefunden wird? Ich bin zurzeit arbeitslos und
habe wenig aussichten schuldenfrei zu werden.
Danke für die Beratung.
S. Grode
Hallo Herr Kraus,
im August dieses Jahres habe ich mich für den Schritt einer Priavtinsolvenz entschieden und befinde mich nun in der Privatinsolvenz.
Ich habe eine Frage zum "Ansparen", Privatinsolvenz und Kreditkart . Und zwar besitze ich bei der Barclay Bank eine Mastercard-Kreditkarte ohne Verfügungsrahmen.Ich kann auf diese Kreditkarte Geld einzahlen und dann z.B. Auto mieten etc.
Kann ich denn dort das Geld welches in nach der Pfändung noch verbleibt darauf überweisen und es so "sparen".
Die Sache ist, ich muss immer ein gewissen Betrag darauf haben, weil wenn ich ein Auto miete, der Vermieter eine Kaution für den Mietzeitraum verlangt. Außerdem ist die Kreditkarte bei Guthaben mit über 2% Zinsen verzinst.
Wird mein Insolvenzverwalter von der Bank Kontoauszüge anfordern und das Guthaben bei mir erneut pfänden?
Vielen Dank und beste Grüße
Alex V
Zunächst besprechen Ihren Fall und schätzen Ihre Aussichten auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich ein. Dies entspricht unserem Prinzip: Entschuldung durch “Vergleich vor der Insolvenz”. Seien Sie vor allem offen und ehrlich zu sich selbst. Entscheidend für eine Entschuldung ist erstens, ob Sie Ihren Gläubigern eine ausreichende Quote anbieten können. Ihre Aussicht erhöht sich, wenn Sie Ihre Gläubiger besser stellen, als bei einem Insolvenzverfahren. Bei einer Einmalzahlung ist dies eine Rückzahlquote von 20 – 30 %, je nach Schuldenstruktur. Bei einer Ratenzahlung ist dies gegeben, wenn Sie Ihren Gläubigern Beträge aus Ihrem unpfändbaren Einkommen anbieten. Wir werden Ihre Gläubiger davon überzeugen, dass sie ohne einen Vergleich schlechter dastehen werden. Das wird im Grunde genommen unsere Hauptaufgabe als Anwaltskanzlei bei der Durchführung eines außergerichtlichen Vergleichs sein.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Danach prüfen wir, ob ein Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz Aussicht auf Erfolg hat. Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen einer Insolvenz vorliegen, ob Versagungsgründe gegeben sind und ob die Restschuldbefreiung alle Ihre Forderungen umfasst. Hat jemand z. B. einen Kreditbetrug begangen und umfasst diese Forderung das groß dessen Schulden, kann ihm zu einer Entschuldung durch außergerichtlichen Schuldenbereinigung geraten werden.
Anschließend führe wir Anfragen bei Ihren Gläubigern sowie öffentlichen Registern (Schufa, ICD Infoscore) durch, um vergessene Gläubiger und den richtigen Schuldenstand zu ermitteln und so eine Versagung der Restschuldbefreiung zu verhindern. So kann einer Versagung Ihrer Entschuldung durch Unachtsamkeit vorgebeugt werden.
Erst wenn alles sorgfältig vorbereitet ist, wird im Anschluss der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt. Dabei machen wir Ihren Gläubigern klar, dass diese durch einem Vergleich besser dastehen werden, als im Insolvenzverfahren.
Sollten Sie Ihren Gläubigern keine erfolgsversprechende Quote anbieten und die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitern, stellen wir Ihnen im Privatinsolvenzverfahren als geeinigte Stelle eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Im Anschluss stellen wir den Antrag auf Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, um Ihre Entschuldung auf gerichtlichem Wege zu betreiben.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Sehr geehrter Herr Kraus,
erstmal vielen Dank für die Bereitstellung dieser Frageplatform und der vielen Informationen.
Ich habe eine ganz grundlegende Frage zur Regelinsolvenz Weiterführung . Ich habe eine UG. Das Finanzamt hat einen Insolvenzantrag gestellt. Kann die UG von einem Freund als Geschäftsführer weitergeführt werden? Ich möchte das Unternehmen wegen der Privatinsolvenz nicht mehr weiterführen.
Mit freundlichen Grüßen
A. N.
Guten Tag Herr Kraus,
ich kann die Pfändungstabelle eigentlich verstehen, habe aber eine Klarstellungsfrage, die für die Privatinsolvenz wichtig ist. Wenn in einer Familie mit zwei Partnern ein Kind da ist, bei welchem Partner wird das Kind mitgerechnet? Dies ist wichtig, um den Pfändungsfreibetrag festzustellen, den wir im Privatinsolvenzverfahren behalten werden. danke Ihnen.
Insolvenz Selbstständigkeit : Ich bin als Handwerker seit 15 Jahren selbstständig und habe vor 5 Monaten einen Bandscheibenvorfall gehabt. Ich musste aufhören, hab viele Schulden offen und werde Berufsunfähigkeitsrente kriegen. Die Schulden lassen mich aber nicht los, ich kann sie einfach nicht mehr zahlen.. Privatinsolvenz ist wohl die einzige Lösung..
Meine Aufträge macht mein Sohn weiter. Der hat aber eine Festeinstellung und hört bald auf. Ich will meine Tätigkeit nach dem letzten Auftrag beenden und das Unternehmen schließen. Was soll ich machen, um die Privatinsolvenz zu beantragen? Oder soll ich in die Regelinsolvenz?
Gruß
Sehr geehrer RA Kraus,
ich möchte einen Schuldenvergleich machen, kann man die Summe für Ihre Arbeit auch in Raten zahlen?
Und für den Fall, dass ein sogenanntes gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (§ 309 Abs. 1 InsO) nötig würde, wie hoch wären die Kosten für mich..?
mfG
Sylvia Berner
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).