Privatinsolvenz
Hallo, mein Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil meines Lohnes dem Insolvenzverwalter. Darf mir mein Partner zur Überbrückung einer rechnungszahlung Geld überweisen? Es handelt sich um 200,-€
Hallo, mein Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil meines Lohnes dem Insolvenzverwalter. Darf mir mein Partner zur Überbrückung einer rechnungszahlung Geld überweisen? Es handelt sich um 200,-€
Sher geehrte Damen und Herren,
meine Insolvenz läuftseit 14.12.2018 mit einer Gesamtsumme inklusive der
10000 Euro gebühren, auf 50000. Diese wurden schon längst bezahlt , eigentlich nach meiner Nettoberechnung etwa 80000 Euro. in 3 Jahren. Laut Gericht ist es auch schon zur öffentlichen Rückzahlung gekommen . Wann ist bei mir das ende ? Muss ich da trotz der zu vielen zahlungen , weiter auf 5 Jahre bezahlen ? Oder kann ich aufhören ?
Mit freundlichen Grüßen
Knut Smenda
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Um für das Alter etwas bei Seite zu legen, ziehe ich in Betracht 4% meines Brutto-Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Ich habe gelesen , dass die BAV grundsätzlich nicht pfändbar ist. Ist das so korrekt?
Wenn dem so ist, wie berechnet sich der pfändbare Betrag? Berechnet er sich auf der Basis des Nettolohns vor Abzug der BAV oder nach Abzug der BAV vom Nettolohn?
Also, ist dies ähnlich der Regelung eines Firmenwagens?
Ich freue mich auf ihre Rückmeldung.
Vorab besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
P.S.: An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön, dass sie dieses Forum kostenlos betreiben. Es war mir schon oft eine große Hilfe. Ich weiß das sehr zu schätzen.
Hallo, seit April 21 bin ich in Privatinsolvenz. War 3 Jahre ohne Job, zuletzt ALG II. Bei einer Jobaussicht hatte ich um Unterstützung beim Jobcenter angefragt, Überbrückung erster Monat. Es wurde immer “mündlich” suggeriert, dass Stelle kein Problem dar. Nach Unterzeichnen des Arbeitsvertrages gab es sofort keine Unterstützung mehr. Somit war die Frage Job ablehnen und weiter ALG II oder Job annehmen und kein Geld für den Monat zu haben. Habe mich für den Job entschieden. Nach Bitten und Betteln um Unterstützung, wurde mir ein Darlehen (ohne Beratung) gegeben. Habe dann um Umwandlung in Beihilfe ersucht. Wurde aber abgelehnt, mit der Gegründung meines erhaltenen ersten Gehaltes am 30 des Monats. Bekomme Mindestlohn. Wenn ich nun das Darlehen (831,- €) in einer Summe zurück zahlen muss, hab eich ein Problem. Kann man da was machen?
Danke
Hallo,
meine Mutter wohnt in einem von mir getrennten Haushalt. Sie erhält Pflegegeld von der Pflegekasse. Dies wird immer direkt auf mein P-Konto überwiesen. Normalerwiese komme ich mit meinem Freibetrag aus und es wird kein Geld gepfändet. Jetzt hat meine Mutter Verhinderungspflege beantragt und diese wurde auch auf mein Konto überwiesen. Das war erst mal kein Problem, aber jetzt habe ich Mitte des Monats das Kindergeld für 2 Kinder überwiesen bekommen und das zahlt die Bank mir jetzt nicht aus. Ist das korrekt? Kann das Verhinderungspflegegeld, was eigentlich für meine Mutter ist, auf meinem Konto frei gegeben werden?
Karl
Hallo ich habe 2 Gewerbe eine Nürnberg 1 Bamberg sind getrennt Gewerbe. Nürnberg Turkish food /Bamberg Kantiene Zeit dem Pandemie Corona sehr schlecht Geschäfte ich habe 2 mall 33,000€ Stadt credit nehmen müssen auch Stadt hilfe auch bekommen trotzdem kosten so hoch komme nicht klar ich mache mir Gedanke wenn credit Raten Anfangen was mache ich aok Schulden laden Besitzer Schulden überall was . Wir wahren auch geschlossen wahr . Nürnberg 08.12.2020bis 07.06.2021 Bamberg 08.12.2020 bis 07.09.2021 Geschossen . Ich habe auch Frankreich Freundin ich kann mich auch anmelden brauche Info wie ist ihre Bedienungen danke mein nr 01723664449 bleiben Sie gesund
Guten Tag, ich habe hier viele Fragen vorab gelesen aber nichts dabei womit meine Frage beantwortet wäre. Ich bin in Privatinsolvenz, Rentnerin und meine Rente von 850,00 & 72,00€Wohngeld liegen unterm Freibetrag. PR -Konto vorhanden. Ich bekomme eine Gutschrift von meiner Nebenkostenzahlung zurück. 140,00€ Die Wohnungsverwaltung zahlt mir das Geld nicht aus weil ich in Insolvenz bin, Aussage der Wohnungsverwaltung. Das Geld befindet sich immer noch beim Vermieter. Habe 2x meine Anwältin angeschrieben aber keine Anzwort erhalten.Das geht nun seit Ende Septeber so. Es ist ja kein Zusatzeinkommen. Können Sie mir bitte einen Rat geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit Gruß
Guten Tag, ich würde sie gerne um die Beantwortung folgender Frage bitten:
In 2009 wurde die Privatinsolvenz über mein Vermögen eröffnet. Ich selbst hatte zu dieser Zeit ein Darlehn bei einer Bausparkasse zur Finanzierung meiner ET. Im Jahr 2000 bin ich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten meiner Eltern, aus einem Darlehnsvertrag mit einer anderen Bausparkasse, beigetreten. 2007 konnten meine Eltern ihre Schulden nicht mehr bedienen und so wandte sich die Bausparkasse an mich. Aufgrund der hohen Gesamtschuldenlast, konnte auch nicht mehr für die Verbindlichkeiten aufkommen und so wurde 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Jahr 2015 war das Verfahren abgeschlossen und mir wurde Restschuldbefreiung gewährt. Zwischenzeitlich hatte die Bausparkasse meiner Eltern ihre Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft, welches auch meinen Vater in die Pflicht nahm. Er zahlte 100 € mtl. an die Inkasso-Firma. Im Juli 2021 starb mein Vater und das Inkasso-Unternehmen will jetzt von mir die Restschulden meines Vaters eintreiben.
Meine Frage ist, ob diese Forderung zurecht besteht oder ob die Restschuldbefreiung greift?
MfG
F. Breitling
Vor 4 Wochen wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Es ist auch keine Nachverteilung angeordnet. Aus den Jahren 2017 und 2018 könnte ich noch Steuerrückzahlungen im 3 stelligen Eurobereich erhalten. Geht das so ohne Weiteres?
Zahlt das Finanzamt an mich aus, obwohl es Gläubiger war?
Guten Abend,
ich bin Vater einer volljährigen Tochter in Erstausbildung ( Studium). Aufgrund der vergangenen beruflichen Situation besitze ich ein P-Konto. Meine finanzielle Situation hat sich über die Jahre deutlich gebessert und meiner Tochter – die kein Bafög bezieht (wurde abgelehnt) – bezahle ich seit Studiumsbeginn vor 2 Jahren 400 Euro Unterhalt.
Jetzt haben mich die Geister der Vergangenheit eingeholt und mein Konto wurde gepfändet.
Meine Frage ist, wie kann ich erreichen, dass der Pfändungsfreibetrag ( derzeit 1252 Euro) erhöht wird ?
Reicht dazu eine P-Konto-Bescheinigung und wenn ja, welche Unterlagen / Nachweise werden dafür benötigt ?
Vielen Dank
Uwe E.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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