Studium – Insolvenz
Hallo,
ich würde gerne bei Ihnen einen Termin buchen, nur hab ich davor eine wichtige Frage.
Ich bin in 2-3 Monaten mit meinem Bachelorstudium fertig und würde gerne wissen, ob es einen Unterschied macht, direkt danach ein Insolvenzverfahren einzuleiten oder bis zum Oktober zu warten und ein Masterstudium anzufangen und danach alles in die Wege zu leiten?
Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich würde gerne einen Master machen, nur wie sieht es rechtlich aus? Bin ich verpflichtet direkt nach dem Bachelor Vollzeit zu arbeiten oder darf man den Master anfangen oder zu Ende bringen? Danke.