Pfändbarer Betrag falsch berechnet?

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit einiger Zeit in Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil meines Lohns an meinen Insolvenzverwalter ab.
Ich schaute nun gerade, eher durch Zufall, auf meine Gehaltsmitteilung Dezember 2019, sehe den abgeführten Betrag und vergleiche ihn spaßeshalber mit der aktuellen Pfändungstabelle. Und entweder versteh ich das Rechnungskonzept dahinter nicht oder meinem Arbeitgeber ist ein Fehler unterlaufen.

Ich habe vier Kinder und eine Ehefrau, somit bin ich fünf Personen zum Unterhalt verpflichtet. Irgendwann teilte mir mein Insolvenzverwalter mit, dass aber bitteschön nur von vier Unterhaltsberechtigten ausgegangen werden kann, da meine Frau ihr eigenes Geld verdient. Einen Beschluss nach § 850c Abs. 4 ZPO habe ich aber nie gesehen und weiß nicht, ob sich mein Insolvenzverwalter ans Amtsgericht gewendet hat.

Darüber hinaus, und ich gehe jetzt einfach von nur vier Unterhaltsberechtigten aus:

Mein gesetzl. Netto in 12/2019 war 2837,64 EUR
Davon gingen 102,79 EUR in eine private Rente über Nettoumwandlung (Vertragsschluss vor Insolvenz).
Auszahlungsbetrag netto waren 2568,07 EUR
Überweisung an den Insolvenzverwalter waren 133,02 EUR.

Nehme ich nun mein gesetzl. Netto und schaue in die Tabelle? – Also 2837,64 EUR, bei vier Kindern sollten lt. Tabelle 93,30 EUR.
Muss ich vom gesetzl. Netto den Teil für die Rente abziehen? Dann wären’s rd. 2735 EUR, lt. Tabelle hier pfändbar: 73,30 EUR.
Der abgeführte Betrag an den Insolvenzverwalter waren 133,02 EUR, also nach beiden Rechnungen zu viel.

Vielleicht verstehe ich irgendetwas nicht richtig. Und vielleicht kann mir jemand die Augen öffnen?
Oder hat mein Arbeitgeber tatsächlich falsch gerechnet?

Und was hat’s mit der Anrechenbarkeit des Einkommens meiner Ehefrau auf sich? Sie verdient rd. 980 EUR netto, wir wohnen zusammen mit unseren Kindern. – Kann der Insolvenzverwalter das einfach so meinem Arbeitgeber mitteilen, dass dieser nur von vier Unterhaltsverpflichtungen ausgehen soll? Und hätte ich diesen Beschluss, über den ich in § 850c Abs. 4 ZPO lese, sowieso nie gesehen? Oder hätte dieser mir zugehen müssen und wurde vielleicht gar nicht beantragt?

Okay, soweit meine Fragen. :)

Ich danke für jeden Tipp und jede Hilfe!

Liebe Grüße,
Daniel

Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre

Am 14.04.2015 wurde meine Privatinsolvenz eröffnet,am 14.04.2020 wären die 5Jahre erreicht.Da alle Gerichtskosten bezahlt sind,möchte ich jetzt die Verkürzung auf 5 Jahre beantragen.Deswegen meine Frage:
Kann ich schon vor dem 14.04.2020 die Verkürzung beantragen oder muss ich erst bis zum14.04.2020 warten.Das ist mir nicht so klar.
Danke für die Antwort

IX ZR 246/17 Bestandsvermögen wird zur Masse gezogen, trotz Unternehmensfreigabe

Sehr geehrte Anwälte,
folgender Sachverhalt hat sich ergeben. Nach Unternehmensfreigabe vom 07.06.2018 konnte ich das Bankguthaben, was vorher eingefroren war wieder nutzen. Jetzt fordert der Insolvenzverwalter im September 2019 das ganze Bestandsguthaben vom 06.06.18 zur Auskehrung zurück wegen dem BGH Urteil IX ZR 246/17 darf der Insolvenzverwalter das, natürlich ist das Geld nicht mehr da bzw. wurde zum wirtschaften genutzt. Gerne auch Kostenpflichtige Antwort wenn es zu Komplex wird. Vielen Dank im Voraus.

unterhaltspflichtige person ehefrau

hallo , befinde mich in der privatinsolvenz und ab 6 2019 bekomme ich rente betrieblich und gesetzlich ca 2750 euro netto. der insolvenzverwalter erkennt die abhaeniggjkeit meiner verheirateten ehefrau nicht an und verlangt den vollabzug laut pfaendungstabelle. er erfragt wovon meine ehefrau davor gelebt hat ,meine frau hat in deutschland keine bezuege seit 2000 aber war selbstaendig davor mit hohem einkommen. muss sie die abhaengigkeit von mir nachweisen oder ist sie nach pfaendungstabelle eine abhaengige person und wird sie so beurteilt ? vielen dank fuer ihren rat ps.wir leben seit 11 jahren im ausland