Zählen Inkassobriefe auch als Gläubiger ? Und was ist mit “alten” Schulden ?
Hallo,
zählen Briefe von Inkassounternehmen auch zu den Gläubigern mit ?
(Z.B. nicht bezahlte Telefonrechnung)
Oder nur gerichtliche Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher etc. ?
Und was ist mit “alten” Schulden ?
Das Finanzamt und eine städtische kommunale Firma wollten vor 11 oder 12 Jahren von mir noch je ca. 50.000 – 60.000,- . Habe aber seitdem aber nie wieder etwas von denen gehört und auch nie wieder Bescheide, Post o. ä. von denen bekommen.
Sind das dann heute noch Gläubiger oder zählt das heute dann nicht mehr ?



