Pfändung Lebensversicherung nach Restschuldbefreiung

Hallo Anwalt kg Team
3 Jahre nach der Restschuldbefreiung meiner Privatinsolvenz, wollte ich die Lebensversicherung/Vorsorgeversicherung meines minderjährigen Kindes auflösen und mir auszahlen lassen um diese anders anzulegen. Dabei ist mir aufgefallen das mein ehemaliger Insolvenzverwalter als Zesionär eingetragen ist, und ich so keine handhabe über die Versicherung habe! Nun habe ich mit Ihm Kontakt aufgenommen und er möchte nun die Versicherung pfänden! Da ich im Rahmen der Lebensversicherung mit meinem minderjährigen Kind als Versicherte Person eingetragen bin! Die Versicherung hatte seinerzeit die Großmutter abgeschossen und bezahlt als vorsagen für das Enkelkind.

Folgende Fragen:
Die Versicherung wurde über das Amtsgericht über meine Privatinsolvenz informiert und der Insolvenzverwalter von dieser als Zesionär eingetragen, in diesem Zuge wurde doch auch damals bestimmt der Insolvenzverwalter informiert? Anscheinend hat er aber nicht reagiert, da er laut seiner Aussage keine Info über die Versicherung gehabt hatte!

1. Wenn ich Restschuld befreit bin und er damals nicht reagiert hat, hat er auch keinen Anspruch mehr und muss die Versicherung freigeben?
2. Wenn er die Versicherung Pfänden möchte dann doch aber hoffentlich nur zu dem Rückkaufwert den die Versicherung zum Termin der Anmeldung der Privatinsolvenz hatte?
3. Oder kann er die den kompletten Rückkaufwert zu heutigen Datum pfänden.

Alles etwas kompliziert, aber vielleicht haben sie ja einen Tip und können mir eine gute Info geben,

Gruß Enes

Finanziertes Auto behalten.

Hallo,

Ich werde demnächst nicht um eine Privatinsolvenz herum kommen und werde mich aufjedenfall an sie wenden. Meine Frage ist ich habe eine Auto Finanzierung und wollte das Auto auch behalten. Mein Bruder würde die Finanzierung übernehmen jedoch wollte ich wissen ob es bei der jetzigen Bank weiter finanziert werden muss oder mein Bruder einen Kredit auf sich nehmen kann und das Auto bei der finanzierenden Bank ablösen kann.

Ich danke ihnen im Voraus.y

Lg

Privatinsolvenz

Hallo,

meine Lebensgefährtin und ich erwarten ein Kind. Wir wollen auch heiraten. Ich habe mir Gedanken über eine Privatinsolvenz gemacht. Die Schulden bestehen also vor der Ehe. Hat meine Lebensgefährtin dadurch Nachteile und muss sie ihr Vermögen offen legen? Wird bei einer Privatinsolvenz der Arbeitgeber informiert?
Vielen Dank

Restschuldbefreiung

Ich befinde mich in der Restschuldbefreiung,die Anfang 2024 endet, und lebe momentan alleine.
Da mir aber meine Wohnung gekündigt wurde, könnte ich mir vorstellen zu meinem Freund zu ziehen. Wir kennen uns erst seit kurzem, würde dann sein Einkommen mit berücksichtigt werden, oder wäre es sinnvoll einen Mietvertrag zu machen, da er Eigentümer der Wohnung ist?

Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine allgemeine Verständnisfrage:
Folgendes: Ich bin Sozialhilfeempfängerin und musste aufgrund der Sicherheitsumstellungen bei meiner Bank das Konto kündigen ( ich hätte einen neuen TAN- Generator pp anschaffen müssen, was momentan mein finanziellen Rahmen gesprengt hätte). Seit diesem Zeitpunkt beziehe ich die Sozialleistungen per Barscheck. Nun sehe ich mich gezwungen, aufgrund der oben aufgeführten , finanziellen Lage, zusätzlich eine Privatinsolvenz zu beantragen. Ist dies , trotz fehlendem Konto, möglich?
Mit besten Dank im Voraus für Ihre Antwort

Menzel

Privatinsolvenz ab Monatsmitte

Guten Tag. Meine PI wurde am 15.6.2022 eröffnet, mir ist der Beschluss am 18.06. zugegangen. Am 15. habe ich von meinem Arbeitgeber Honorar erhalten und am gleichen Tag noch vom Konto geholt. Am 22.06. habe ich von der Insolvenzverwalterin Post bekommen u.a. mit der Aufforderung , ein P-Konto einzurichten, was ich auch mit Wirkung 29.06. erledigt habe. Ein Übertrag von rd. 300 € wurde mir von der Bank im Juli zusätzlich zu meinen unpfändbaren Bezügen ausgezahlt. Auch dies wurde vom Insolvenzgericht als richtig bestätigt, da die Bank hat den Überblick hierzu hätte.
Am 04.08. erhielt ich von der Insolvenzverwalterin ein Schreiben mit der Forderung, für den gesamten Monat Juni die pfändbaren Beträge zu überweisen. Lt. Insolvenzgericht wären aber nur Beträge für den halben Monat pfändbar. Was ist nun richtig? Ganz abgesehen davon, dass ich den Betrag rd 450€ für den halben Monat nicht auf einmal zahlen kann. Ich könnte höchstens Ratenzahlung von 40 € von meinem unpfändbaren Einkommen anbieten. Was kann ich tun, wenn die Insolvenzverwalterin dem nicht zustimmt? Vielen Dank für eine Antwort.

Privatinsolvenz weis nicht alle gläubiger geht das trotzdem?

Ich weis nicht alle gläubiger geht privatinsolvenz trotzdem? Gibt es Möglichkeiten alle gläubiger raus zufinden

INsolvent und Inflation

Seit 24.02.2020 bin ich insolvent, wie lange geht das noch?
Dann habe ich eine Lebensgefährtin, die Frührentnerin ist und auch nicht gerade üppiges Rentengeld bekommt. Ich selbst bin in der Lagerlogistig tätig und verdiene ca. 1500.-€ netto, davon gehen jeden Monat ca. 365.-€ ab; es bleiben ungefähr 1200.-€ über, davon wird Miete strom und Telefon, sowie Lebensmitteln gekauft, aber durch die Inflation kann ich das bald nicht mehr stemmen, meine Gefährtin zahlt ebenfalls dazu, aber Sie hat ja schon genug monatlich zum bezahlen.?

Privatinso-Unterhaltsberechtigter

Hallo meine Damen und Herren,
in einem konkreten Fall möchte ich um Ihrer Einschätzung bitten.
Meine Frau und ich sind im Privatinso.
Unser Sohn wohnt (unentgeltlich) bei uns, studiert aber in einer Stadt. Allerdings an einer privaten Hochschule, zahlt monatlich 390.- € Studiengebühren plus ca. 260.- für seine Monatskarten.
Um das finanzieren zu können, arbeitet er 80 Std. im Monat als Kassierer, womit er brutto 1.030 € verdient. Mit Zuschlägen, Überstunden, liegt sein Netto meistens bei 1.000-1.100 €. Wir bekommen sogar noch Kindergeld nach ihm.
Zählt er nun bei der Berechnung unserer Pfändungsgrenze als Unterhaltsberechtigter?
Für Ihre Antwort wäre ich dankbar, mit freundlichen Grüssen
Attila Gabor

Unterhaltspfändung

Mein Sohn hat eine Unterhaltspfändung. Sein AG (Zeitarbeit) hat durch einen Fehler in der Buchhaltung zuerst zu wenig an den Gäubiger (Jugendamt) überwiesen und dann 2 Monate gar nicht. Nun forderte er durch eine Ausschlussklausel die nicht gezahlten Beträge, sowie die Differenz aus dem 3. Monat von meinem Sohn zurück. Der AG hat nun bei der Abrechnung für Juni eine Nachberechnung durchgeführt und den Lohn einbehalten. Ferner wurde ein Übertrag von Euro 948 auf den nächsten Lohn vorgenommen und ihm Euro 660 überwiesen. Mittlerweile wurde meinem Sohn fristgerecht ohne Begründung gekündigt, obwohl er arbeitsunfähig geschrieben war. Seinen Lohn Juli hat er derzeit auch noch nicht erhalten. Ist diese Vorgehen durch AG rechtens