Erhöhung der Miete
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich zurzeit im Insolvenzverfahren.
Mein Vermieter erhöht nun meine Miete. Bin ich verpflichtet meinem Treuhändler die neue Miete mitzuteilen?
Bei der Betriebskostenbrechnung ist die Sache ja klar wegen evevtueller Erstattungen. Aber bei einer “normalen” Erhöhung….?? Der Pfändungsfreibetrag bleibt ja gleich….
Ich bin etwas unsicher…
Vielen Dank für die Auskunft