Antrag zur Insolvenz noch vor Eingang des Rentenbescheids

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin seit über einem Jahr AU und habe nun den Antrag auf EU Rente gestellt.Ich habe durch den Tod meines Mannes ,einer Restschuldversicherung die den Kredit nicht ausgeglichen hat und einem Gläubiger der nach 21 Jahren jetzt die Witwenrente pfändet keine andere Möglichkeit als die Insolvenz (wenn möglich die über 3 Jahre) beantragen zu müssen.Meine Frage ist nun,raten Sie mir die Insolvenz jetzt noch vor Eingang des Rentenbescheides zu beantragen.(Wann der Rentenbescheid eingeht und ob er überhaupt bewilligt wird ist unklar) und wenn ja ,ob ich ab Antragstellung alle Zahlungen einstellen soll.Meine Schufa ist noch ok.
Ferner kann der Vermieter mir wegen der Insolvenz die Wohnung kündigen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Privatinsolvenz

Hallo bei mir sind im Februar 6 Jahre vorbei.Ich habe einen Brief bekommen auch meine Frage ist ich will mir eine Wohnung kaufen würde ich jetzt Kredit bekommen für Wohnung. Ich habe einen festen Arbeitsplatz.

Privatinsolvenz

Ich habe 1999 ein Haus gebaut und bezahle dieses noch ab.

Kann ich das Haus behalten und die Raten weiterbezahlen?

Außerdem gehe ich im Sommer in Rente. Wie verhält es sich dann mit einem Insolvenzvefahren?

Nachtschichtzulage bei der Privatinsolvenz

Ich beziehe Nachtschichtzulage zum Lohn. bis jetzt wurde von meinen Lohn nichts abgezogen (gepfändet) In diesen Monat wurde mir das erste mal was einbehalten obwohl der Verdienst sich nicht geändert hat gehören die Nachtschichtzuschläge zum Pfändbaren Arbeitslohn dazu oder nicht.

Antragsstellung

Ich bin vor ca.. 19 Monaten ins Ausland gegangen weil mich meine Lebenssituationen völlig überrannt hat (Burnout, Job verloren, Beziehung kaputt).
Ich habe lange gebraucht um mich wieder zu fangen und möchte jetzt die Dinge regeln. In dieser Zeit habe ich die Darlehen und das Kindergeld nicht bedient / bezahlt. Da ich keinen festen Wohnsitz habe, habe ich auch keine Schreiben erhalten. Was kann ich jetzt sinnvolles tun?

Büropauschale

Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Ghendler,
mein Arbeitgeber hat in den vergangenen Jahren versäumt, die mir über eine Vertriebsvereinbarung zustehende Büropauschale zu zahlen. Nun soll ich eine Nachzahlung i.H.v. ca. € 3.700 erhalten. Da ich im Aussendienst arbeite, keinen Arbeitsplatz bei meinem Arbeitgeber und zuhause ein Büro zu diesem Zweck eingerichtet habe, ist diese monatliche Pauschale von € 105 als Kostenerstattung für die Mehrkosten an Räumlichkeit und Nebenkosten zu sehen. Ist dieser Betrag erstattbar wie meine Reisekosten (d.h. bei der Höhe des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt) oder läuft dieses Geld komplett in die Pfändung (meine Insolvenzeröffnung war im Dez. 2015)?
Wäre es sinniger, meinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, diese Nachzahlung erst in der Wohlverhaltensphase zu leisten?