Kreditkarte in der Wohlverhaltensphase.
Darf ich in der Wohlverhaltensphase (3 Jahre und ein paar Monate PI) eine Kreditkarte führen?
Vielen Dank im Voraus
Darf ich in der Wohlverhaltensphase (3 Jahre und ein paar Monate PI) eine Kreditkarte führen?
Vielen Dank im Voraus
hallo
ich hätte eine frage und zwar ich habe mich von meiner Partnerin getrennt jetzt steh ich mit knapp 30000 euro schulden da. ich habe damals alle Kredite leider alleine unterschrieben.
ich habe auch ein Auto finanziert jetziger stand 7000 euro wo noch finanziert werden müssen. nun meine frage. wie is das mit dem Auto wenn ich in privatinsolvenz geh? wird es mir weg genommen oder kann ich das Auto weiterhin finanzieren und trotzdem in privatinsolvenz gehen??
Mit freundlichen grüßen
Mario bühring
Guten Tag, ich befinde mich seit 2012 in der Wohlverhaltensphase. Diesen Monat würde meine Privatinsolvenz eigentlich abgeschlossen werden. Meine Oma hat vor mir vor 3 Monaten ein Sparbuch überschrieben, welches der Treuhänder nun pfänden will, um die Gerichtskosten damit zu decken? Ist das rechtens? Ich dachte, während der Wohlverhaltensphase darf man wieder sparen!! Vielen Dank.
Kann ich bei einem teilzeitjob noch was dazu verdienen?
Was wird mir abgezogen?
Guten Tag,
meine Insolvenz endet am 20.09.2016. Ist das Gehalt, das ich für den September dann am 31.09.2016 bekomme noch pfändbar, evtl. auch anteilig? oder eben garnicht mehr da die Insolvenz ja bereits beendet ist?
Die vielen Antworten im Netz sind mir da doch etwas schwammig und nicht wirklich representativ, bzw. nicht genau genug.
Vielen Dank vorab für ihre Antwort!
Ich besitze ein P-Konto mit einem Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person. Seit Insolvenzeröffnung wird von meinem Gehalt derart gepfändet, dass mir ein pfändungsfreies Einkommen von 1.860 € zusteht. Das P-Konto blockiert nunmehr die Verfügung über den Differenzbetrag. Was muss ich tun, um über mein pfändungsfreies Einkommen auch entsprechend verfügen zu können ?

Am 24.06.2016 fand in Großbritannien das Referendum über die Mitgliedschaft von Großbritannien in der Europäischen Union – kurz auch “Brexit” – statt. Zur allgemeinen Überraschung stimmten dabei 51,9 % der Wähler für den Austritt Großbritanniens aus der EU. Im folgenden stellen wir Ihnen die Auswirkungen des Brexits auf die Entscheidung dar, eine Insolvenz in England oder die Privatinsolvenz in Deutschland durchzuführen.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Viele deutsche Schuldner haben sich zur englischen Insolvenz entschieden. Diese bietet Schuldnern den Vorteil, die Restschuldbefreiung bereits nach 12 Monaten Verfahrensdauer zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Schuldner seinen Lebensmittelpunkt nach England verlagert (der sogenannte “COMI”). Im Klartext bedeutet dies für einen Schuldner, dass er nach England ziehen und dort leben muss – anderenfalls wird das englische Insolvenzverfahren nicht eröffnet bzw. die englische Restschuldbefreiung in Deutschland trotz komplett durchlaufender englischer Insolvenz nicht anerkannt. Angesichts der sehr hohen Lebenshaltungskosten, die einen Aufenthalt in England für gewöhnliche Arbeitnehmer unmöglich machen, wäre dies sehr unangenehm. Erschwerend kommt die generelle Skepsis der englischen Insolvenzrichter dazu, welche dem sogenannten Insolvenztourismus Einhalt gebieten möchten, indem sie bei deutschen Schuldnern besonders misstrauisch sind.
Die englische Restschuldbefreiung (Discharge) wird nach jetziger Rechtslage bei redlichen Schuldnern durch deutsche Gerichte anerkannt (BGH-Urteil vom 18.09.2001, Az. IX ZB 51/0). Dies beruht auf der europäischen Verordnung Nr. 1364/2000 vom 29.05.2000, welche die gegenseitige Anerkennung von Insolvenzverfahren in allen EU-Staaten vorsieht.
Mit dem Brexit wird die Grundes für die derzeit gültige Anerkennung der britischen Discharge innerhalb der EU wegfallen. Im schlimmsten Fall könnte es für einen Schuldner bedeuten, dass er trotz eines vollständig abgeschlossenen englischen Privatinsolvenzverfahrens keine Anerkennung in Deutschland widerfährt.
Der Brexit kann aus heutiger Sicht viele mögliche Folgen für die englische Restschuldbefreiung haben:
Die mannigfaltigen denkbaren Folgen führen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für deutsche Schuldner, die eine englische Privatinsolvenz bereits durchlaufen haben oder – vor allem – eine Insolvenz in England planen. Es lässt sich mithin nicht voraussagen, welche Folge der Brexit für deutsche Schuldner haben wird. Die zwei Schlussfolgerungen sind deshalb:
Ein Insolvenzverfahren in England könnte im worst-case-scenario zur Durchführung des gesamten Insolvenzverfahrens (12 Monate) unter Tragung aller Kosten ohne das Ergebnis einer in Deutschland anerkannten Discharge bedeuten. In diesem Fall wäre eine auf das Staatsgebiet Großbritanniens beschränkte Restschuldbefreiung für den deutschen Schuldner nur ein schwacher Trost.
Als sinnvolle Alternative zu einer englischen Insolvenz empfiehlt sich das deutsche Insolvenzplanverfahren. Auf diesem Wege ist eine Entschuldung rechtssicher und innerhalb eines Jahres zu erreichen. Es besteht so auch kein Zweifel über das Anerkenntnis der daraus resultierenden Restschuldbefreiung. Ein Schuldner erspart sich die horrenden Kosten eines Insolvenzverfahrens in Großbritannien sowie die dafür notwendige Verlagerung seines Lebensmittelpunkts. Regelmäßig beansprucht ein Insolvenzplanverfahren lediglich die Hälfte der Kosten einer englischen Insolvenz.
Lesen Sie hier mehr zu den Erfolgsaussichten eines Insolvenzplans.
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Mehr InformationenSehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit Januar 2013 in der Privat bzw. Verbraucherinsolvenz. Ich habe erfahren, dass seit Juli 2014 das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten ist. Nun meine Frage bzw. Fragen:
1. Ist es möglich eine Anpassung bzw. Übergang auf das neue Insolvenzrecht zu stellen? Und ist es nicht Diskriminierung, wenn die alten Insolvenzler viel schlechter behandelt werden als die neuen?
2. Was passiert, wenn man während der Wohlverhaltenszeit seine Schulden vor dem Ende der Insolvenz (6-jährigen Zeit) nicht ganz zurückzahlt und man die RSB bekommt? Steht man trotzdem negativ in der Schufa drin oder habe ich die Schulden umsonst zurückgezahlt? Und ist es möglich den Schufa-Eintrag komplett sofort nach Rückzahlung der Schulden löschen zu lassen oder bleibt dieser unbedingt 3-4 Jahre in der Schufa ob man zahlt oder nicht?
3. Darf man aus seinem unpfändbarem Geld, also mit seinem eigenen Geld, Zahlungen an einzelne Gläubiger tätigen? Ich habe nämlich nur 4 Gläubiger. Bei einem Gläubiger 16.000 €, bei einem anderen 3.500 €, bei dem dritten 1.000 € und bei dem letzten 500 €. Ich würde nämlich gerne zuerst die “kleineren Gläubiger” erledigen wollen, da dies einfacher ist und dass nur noch ein einziger Gläubiger bleibt. Ist dies möglich oder strafbar?
Über eine Rückinfo würde ich mich sehr freuen.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Freundliche Grüße,
Andy M.
Meine Verbraucherinsolvenz ist zum 07.06.2016 beendet. Wird für den Monat Juni die volle Rate eingefordert?
Im Schreiben vom Insolvenzverwalter wird eine “Motivationsprämie” erwähnt und gefragt, ob ich diese ausbezahlt haben mochte oder den Gläubigern zukommen lassen will. Was ist das und was soll ich machen?
Danke.
Guten Tag,
In wie fern wird das Gehalt bzw. Vermögen von meiner Lebenspartnerin in die Privatinsolvenz mit eingerechnet?
Mfg
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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