privatinsolenzz

hallo ich würde gern mal wiessen oder info bekommen was ich alles machen muss um eine privatinsolenz zu machen oder was ich alles brauche

privatinsolvent beantragen

ich habe mehrere schulden von schufa frankfurt eingetragen und von der mehrere gerichtvolzhier im hause besuchen und und jedes zwei jahre idestatliliche eklaren.zeit 2007 arbeitlos gemeldet bis lauft.ich lieben mit ALG 2 unterhalhtgeld.bitte geben sie micht eine gute rat wie kanns ich von diese schufa bebreit .und eine privat insolvent beantrag. vielen dank.

mit freinliche grussen,
Herrn.Martinez

Unterhaltspflicht

Guten Tag,
ich lebe von meinem Mann getrennt. Ein Kind lebt mir bei, eins bei ihm. Besteht dann bei einer Privatinsolvenz unterhaltspflicht nur für ein Kind oder trotzdem für zwei?
Vielen Dank

Privatinsovenz 3 Jahre

Guten Tag!

Wenn ich laut dem was mein Arbeitgeber an den Insoverwalter abführt (pfändbarer Teil des Einkommen) rein rechnerisch schon vor 3 Jahren die besagten 35% inklsw. der anderen anfallenden Kosten erreicht habe, muss ich dann trotzdem insgesamt 3 Jahre weiter Gehaltspfändungen akzeptieren?

mit freundlichem Gruß

Kündigung Riskolebensversicherung

Hallo wertes Team,
mein Mann ist in der Privatinsolvenz, will jetzt seine Risikolebensversicherung kündigen. Jetzt schreibt die Versicherung, das der Insolvenzverwalter zustimmen muss. Ist das korrekt? Es ist ja eine Versicherung ohne bildendes Kapital und kommt ja nur bei Tod zur Auszahlung.
Danke für ihre Antwort

Dauer der Zahlungen durch Arbeitgeber

Habe da mal eine Frage.
Seit September 2009 führt mein Arbeitgeber jeden Monat den pfändbaren Teil meines Lohnes an meinen Insolvenzverwalter ab.
Die sechs Jahre, die man ja zahlen muß, dürften ja somit jetzt im September 2015 rum sein.
Meine Wohlverhaltesperiode läuft genau bis zum 09.09.2016.
Sehe ich das richtig, das nun ab Oktober ich keine Zahlungen mehr abführen muß?
Also überweist mein Arbeitgeber ab jetzt nicht mehr automatisch den pfändbaren Teil meines Lohnes?
MFG
M.B.

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner ersten Arbeitslosigkeit im Oktober 2014 fingen unsere Finanziellen Probleme an.

Mit meinem vorherigen Nettoeinkommen von ca. 4000,. € war es problemlos möglich vier Kreditverträge und einen Leasigvertrag für einen PKW zu bedienen. Trotz erneuter Arbeitsaufnahme im Mai 2014 reichte das Einkommen von ca. 1850,- € dann vorne und hinten nicht mehr dazu aus, alle Kreditverpflichtungen zu erfüllen.

Ab diesem Monat sind wir, gelinde gesagt, Zahlungsfähig was uns mehr als belastet und äusserst peinlich ist.

Eine erneute Arbeitslosigkeit im September 2015 hat unsere Situation noch verschlechtern. Ich habe, um einer Verhartzung zu entgehen zum 15.09.2015 ein Kleingewerbe im Bereich der Haushaltsnahen Dienstleistungen angemeldet.

Die dadurch erzielten Einnahmen, werden das nötigste für unseren 4 Personenhaushalt abdecken. Geld, um die restlichen Kreditverpflichtungen zu erfüllen wird jedoch nicht mehr vorhanden sein.

Kann ich überhaupt eine Privatinsolvenz durchlaufen oder falle ich unter eine sog. Regelinsolvenz ?

Gern würde ich Ihre Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Grüßen

W. K