Anhand der aktuell gültigen Pfändungstabelle 2016 können Sie Ihr unpfändbares Einkommen berechnen. Die Pfändungstabelle 2016 ist die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung der Pfändungsgrenzen. Die aktuelle Pfändungstabelle ist seit dem 01.07.2015 in Kraft getreten und gewährt Ihnen als Schuldner höhere Freibeträge im Vergleich zur vorher gültigen Pfändungstabelle. Relevant ist die Pfändungstabelle 2016 für Sie, wenn Sie gegen Sie ein Zwangsvollstreckungsverfahren betrieben wird oder Sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Sie können anhand der Pfändungstabelle 2016 Ihr pfändbares und Ihr unpfändbares Einkommen ausrechnen. Das pfändbare Einkommen ist der Teile des Einkommens, den Sie bei einer Pfändung oder während eines Insolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren) an die Gläubiger herausgeben müssen. Das unpfändbare Einkommen ist der Teil des Einkommens, der Ihnen in dieser Zeit zur Verfügung steht.
Die Alternative zur Pfändungstabelle – Jetzt Pfändungsfreigrenzen bequem und individuell berechnen
Die Pfändungstabelle 2016 ist unübersichtlich und nicht immer leicht zu verstehen. Um sich die Berechnung zu erleichtern können Sie gerne unseren Pfändungsrechner 2016 benutzen. Geben Sie in den Pfändungsrechner 2016 Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten ein. Der Pfändungsrechner 2016 ermitteln dann automatisch Ihr pfändbares und Ihr unpfändbares Einkommen. So haben Sie schnell und effizient die Übersicht über Ihre Pfändungsgrenze. Sie erfahren genau, wie viel Ihnen im Falle einer Pfändung oder während eines Insolvenzerfahrens monatlich zur Verfügung steht.
Die neuen Schwellenwerte (Grundfreiberträge) der Pfändungstabelle 2016 sind für Sie als Schuldner sehr günstig – Sie haben sich im Vergleich zur vorher geltenden Pfändungstabelle erhöht. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den Sie abhängig von der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten jeden Monat ohne Einschränkung mindestens zur Verfügung haben. Wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben, beträgt der Schwellenwert 1073,88 Euro monatlich. Unterhalb dieses Grundfreibetrags dürfen Gläubiger in keinem Fall gegen Sie vollstrecken! Nach obenhin ist der Betrag sogar gestaffelt. Das bedeutet für Sie: Je mehr Sie verdienen, desto mehr dürfen Sie behalten!
Die Pfändungstabelle 2016 gilt auch für Ihr Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die für das P-Konto geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung verweisen auf die Vorschriften, die Pfändungstabelle regeln. Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Ihr Konto gepfändet wird, haben Sie nie weniger als den unpfändbaren Teil Ihres Vermögens monatlich zur Verfügung! Sie können den Schutz Ihres P-Kontos über eine sogenannte § 850k ZPO Bescheinigung, auch P-Konto Bescheinigung erhöhen.
Bevor Sie die Pfändungstabelle 2016 anwenden können, müssen Sie zunächst Ihr bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln. In einem zweiten Schritt sollten Sie Ihr Einkommen bereinigen. Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens werden zunächst relevante Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Es müssen in einem weiteren Schritt die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten bestimmt werden. Wem Sie zu Unterhalt verpflichtet sind, richtet sich nach dem Gesetz.
Erfahren Sie hier, wie Sie die Pfändungstabelle richtig anwenden.
Öffentliche Schuldnerberatungsstellen haben eine Zertifizierung nach § 305 InsO – sie sind deshalb seriös. Allerdings haben Sie einen Hauptnachteil gegenüber einer anwaltlichen Schuldnerberatung: Die lange Wartezeit.
Eine öffentliche Schuldnerberatung können eine Wartezeit von 1 bis 2 Jahren vorsehen, weil sie sehr stark ausgelastet sind. Einen ersten Beratungstermin erhalten Sie bei einer öffentlichen Schuldenberatung regelmäßig erst nach 6 bis 9 Monaten. Bis ein Insolvenzantrag gestellt wird, vergehen oftmals 1-2 Jahre. Dies Verzögert den Eintritt des Vollstreckungsschutzes und vor allem der Restschuldbefreiung.
Für die Vorbereitung Ihrer Entschuldung durch unsere anwaltliche Schuldnerberatung benötigen wir hingegen regelmäßig nur 6 Wochen. Öffentliche Schuldenberatungen sind häufig überlastet und können die Anzahl der von ihnen betreuten Schuldner oftmals nicht bewältigen.
Zudem übernehmen öffentliche Schuldnerberatungen oftmals nicht Ihre komplette Entschuldung. Oft durchlaufen Schuldner einen Kurs, in dem ihnen beigebracht wird, wie eine Entschuldung selbst durchzuführen ist. Briefe an die Gläubiger müssen dann selbst verfasst und versandt werden. Die Gläubiger haben auch keinen Ansprechpartner, der quasi zwischen dem Schuldner und ihnen als „Puffer“ fungiert. Bei einer anwaltlichen Schuldnerberatung übernehmen wir diese Rolle: Wir führen für Sie alle Schritte der Entschuldung durch und werden in der heiklen Phase der Entschuldung zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern stehen.
Ich bin seit August in Privatinsolvenz jetzt wurde mir durch den insolvenzverwalter mitgeteilt das meine VL-Leistungen aufgekündigt werden vom Weihnachtsgeld wurde mir auch etwas a bezogen ist das richtig? Ich habe 1 Kind und bin ledig ohne unterhalt.
Die Verbraucherinsolvenz kann von allen Privatpersonen beantragt werden. Dies gilt unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit. Einen Antrag auf Privatinsolvenz können Sie stellen, wenn Sie
Das im Jahr 2001 in Deutschland eingeführte Privatinsolvenzverfahren soll allen in finanzielle Schieflage geratenen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden zu beginnen – unabhängig davon, wie viel Ihre Gläubiger am Ende erhalten.
Aus denselben Erwägungen können selbstverständlich auch ausländische Staatsbürger mit Wohnort in Deutschland Privatinsolvenz beantragen.
Auch für Kleinunternehmer kommt Privatinsolvenz in Betracht. Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Hierbei gibt es 3 Voraussetzungen:
Ansonsten können Sie einen Antrag auf Regelinsolvenz stellen.
Eine weitere Voraussetzungen einer Privatinsolvenz ist, dass Sie zahlungsunfähig sind. Unwichtig ist dabei, wie hoch Ihre Schulden sind. Sie können sich durch eine Verbraucherinsolvenz entschulden, wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können?