Beitragsserice fordert von Jan 2020 bis April 2023 Nachzahlung

Mein Ehemann und ich bewohnen seit 2008 eine gemeinsame Wohnung an der wir beide auch gemeldet waren. Ab Okt. 2019 haben wir eine Zweitwohnung auf meinen Mann angemeldet.
Mein Mann hatte immer die GEZ Gebühren bezahlt und teilte mir auf Nachfrage mit, dass er weiterhin die Gebühren bezahlt. Im März 2023 erhielt ich dann ein Schreiben von der GEZ, ich müsste nun GEZ Gebühren in Höhe von 754 Euro ab 01.01.2020 – 05.05.2023 nachzahlen.Es stellt sich heraus, dass mein Mann, nach Anmeldung der Zweitwohnung, von der GEZ aufgefordert worden war, die Gebühren nun für die zweite Wohnung zu bezahlen. Verstehe nicht warum sich die GEZ so spät bei mir meldet, schließlich war ich ordentlich gemeldet. Außerdem ist uns dadurch entgangen als Ehepaar rechtzeitig einen Antrag auf Gebührenerlass für die Zweitwohnung stellen zu können. Muss ich nun die ganze geforderte Summe nachzahlen?

GEZ-Schulden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Rechnung über 800 Euro von der GEZ für die letzten drei Jahre für meine Zweitwohnung erhalten.
Die GEZ-Gebühren für meine Erstwohnung wurde immer pünktlich bezahlt. Die Zweiwohnung nutzte ich um meinen Vater bis zum seinem Tod zu pflegen. Unglücklicherweise hatte ich durch die Fürsorgeaktivitäten vergessen, die Zweitwohnung beitragsfrei stellen zu lassen.
Ich bat die GEZ bzgl. des o.g. Sachverhalts um Kulanz. Das Einschreiben wurde ignoriert bzw. nicht beantwortet. Nun bekam ich die zweite Zahlungsaufforderung mit der Androhung der Vollstreckung.
Soll ich die Vollstreckung abwarten und gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und dort den o.g. Ausnahmefall vortragen?

Mit freundlichen Grüßen

Notarielles Schuldanerkenntnis über ca. 37tsd. Euro gegenüber einer SPARKASSE

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05. 07. 2002 habe ich dieses Schuldanerkenntnis abgegeben und zahle seit dem 01. 12. 2009 monatlich 50 Euro an die Bad Homburger Inkasso GmbH. Wie hoch der Kontostand heute ist, weiß ich nicht, weil ich nie einen Kontoauszug oder anderweitige Mitteilung erhalten habe. Obwohl es nicht immer leicht war, habe ich immer pünktlich all die Jahre die 50 Euro per DA gezahlt. Eine Zwangsvollstreckung wollte ich auf jeden Fall vermeiden.
Nun bin ich 73 Jahre und mit der Gesundheit steht es nicht zum Besten. Ich möchte auf jeden Fall vor meinem Ableben diese Angelegenheit aus der Welt schaffen. Aber wie?
Es heißt ja so schön, dass man “keine schlafenden Hunde wecken soll”. Seit Zahlungsbeginn hat sich das Inkassounternehmen nicht mehr gemeldet. Also auch nicht gefragt, ob ich eine höherer Rate zahlen kann. Nun erwäge ich, ob ich einen sehr moderaten Vergleichsvorschlag machen sollte, um die Angelegenheit mit einer Einmalzahlung von vielleicht 3 tsd. Euro aus der Welt zu schaffen.
Wie sehen Sie das? Viel mehr kann ich nicht zahlen. Ich wohne bei meiner Lebensgefährtin und habe eine Rente von ca. 250 Euro, die ich auf Flohmärkten etwas “aufhübsche”. Das geht allerdings nur solange die Gesundheit mitspielt.
Ich bin gespannt auf Ihre Einschätzung und sage vorab schon einmal VIELEN DANK!
Mit freundlichen Grüßen
Albert

Mahnbescheid trotz monatliche Rate

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe gestern einen Mahnbescheid erhalten . Ich überweise jeden Monat meine Rate. Wie verhalte ich mich jetzt! Mfg A.Merten

Fällt neue Küche in die Insolvenzmasse?

Sehr geehrte Damen und Herren,
würde eine ein Jahr alte Küche (Neupreis 6500€) die finanziert wurde und noch nicht abbezahlt ist, in die Insolvenzmasse einer Privatinsolvenz fallen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

core233

selbstständig seit 2015

sehr geehrte Damen und Herren
anbei Stadtgutstraße 26
08412 Werdau
Seit 2017 Eisenflechter
bin noch rückständig und schaffe ich nicht mehr ich brauche hilfe
01637826691
mit freundlichen Grüßen Herr sejdiu

Freibeträge

Beantragt nur der dritte Gläubiger, dass die Ehefrau nicht als unterhaltsberechtigt anerkannt wird und stimmt das Gericht dem zu:
Wem ist der dadurch pfändbare Betrag auszuzahlen?
Mit anderen Worten: schlägt der pfändbare Betrag des dritten Gläubigers zu Gunsten des ersten durch?

privatinsolvenz

hallo ich möchte gerne in die privatinsolvenz .Zu Viele Schulden Nur Möchte ich voher mein P-Konto Kündigen Keine lust auf konto sperrung .bin zwingend auf Insulin angewiesen.

Vollstreckung durch den GV Durchsuchung meiner Wohnung und ggf. Pfändung der Sachwerte

Ich habe 3/22 eine EV in den Räume des GV abgegeben. Jetzt kommt der GV und will in meine Wohnung da ein anderer weiterer Gläubiger dies angeblich beantragt hat. Es gibt einen vollsteckbaren Gerichtsvergleich mit diesem Gläubiger.
Ich war der Meinung dass ich zumindest für 2 Jahre Ruhe vor dem GV habe und dass dieser ggf. einem weiteren Gläubiger die Kopie meiner EV zur Kenntnis übersendet.

Kann ich mich also gegen die Durchsuchung meiner Wohnung wehren? Ich habe wahrheitsgemäß die EV abgegeben und möchte aber den GV nicht verärgern.

Danke für Ihre rasche Antwort

MfG

Klaus Hank

Zuständigkeit eines Gerichts

Guten Tag,
ich habe in Österreich gelebt und vor Übergabe unserer Wohnung, damit wir wieder nach Deutschland konnten, einen Übernahmevertrag für Möbel mit meinen Nachmietern verfasst. Das Zahlungsziel war noch in der Zeit in der wir dort wohnten, jedoch haben sie es nie eingehalten und uns hingehalten, obwohl sie jetzt die Möbel haben.
Ist durch den Vertrag, welcher in Österreich geschlossen wurde und die Schuldner dort auch leben, Österreich zuständig oder weil wir in Deutschland als Klagende nun leben auch ein internationales Mahnverfahren möglich? Wie oder wo beantrage ich dies jetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Lena