Rechtmässige Pfändung durch Wohnortswechsel / Freigrenze bei ALG1
Ich habe eine Pfändung auf mein Girokonto erhalten. Ein Vollstreckungsbescheid als Titel hat der Gläubiger mir nicht zugesendet, mir wurde auch kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zugestellt. allerdings vermute ich einmal das er dies beim Vollstreckungsgericht einer alten Adresse durchgeführt hat. Ist diese Pfändung rechtens? Hätte der Gläubiger beim Amtsgericht des neuen Wohnortes eine etwaige Pfändung durchführen müssen?
Wenn dies rechtens ist ist. Ich bekomme aktuell Arbeitslosengeld I. Zum Zeitpunkt der Pfändung 04.05.2021 waren noch rund 400 Euro auf dem Konto. Vermutlich wird mein ALG 1 für den Monat Juni 2021 am letzten Tag rückwirkend ausgezahlt. Damit würde die Pfändungsfreigrenze überstiegen. Wie kann ich mich dagegen mich wehren?



