Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese unter Umständen die Kosten im Zusammenhang mit dem Darlehenswiderruf übernehmen. Diese Frage sollte immer im Vorfeld geklärt werden. Von Versicherung zu Versicherung kann die Antwort nämlich ganz unterschiedlich ausfallen. Häufig ist die Übernahme ausgeschlossen, wenn es sich bei dem finanzierten Gebäude um einen Neubau handelt oder die Immobilie fremdgenutzt wird.
Gerne holen wir für Sie die Deckungsauskunft bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Wenn erforderlich: Gerichtsverfahren
Sollten die Verhandlungen schlussendlich scheitern, kann man sein Recht vor Gericht durchsetzen. Bei Auseinandersetzunge vor Gerichten gilt für die Höhe des Honorars das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt, welchen Mindestbetrag der Rechtsanwalt für seine Leistung verlangen muss. Dafür ist der Wert des Streitgegenstands maßgeblich. Dieser Wert entspricht dem noch offenen Kreditbetrag. Gerne beraten wir Sie dazu.